Amtsgericht, Landgericht, Bundesgerichtshof - es gibt viele unterschiedliche Namen für die Gerichte in Deutschland. Doch wer entscheidet eigentlich, ob ein Prozess vor dem Amts- oder dem Landgericht verhandelt wird? Das hängt von der Größe des Falls ab. Wenn erwartet wird, dass der Angeklagte eine Freiheitsstrafe von mehr als vier Jahren bekommt oder er in eine Psychiatrie eingewiesen werden soll, ist das Landgericht zuständig. Dort werden die Prozesse von drei Richtern begleitet.

Im Amtsgericht gibt es dagegen immer nur einen Richter, der das Urteil fällt. Sind hohe Haftstrafen zu erwarten, bekommt er Unterstützung von zwei Schöffen. Das sind ganz normale Menschen, die beim Urteilen ihre Lebens- und Berufserfahrung einbringen.

Auch beim Landgericht sind Schöffen im Einsatz. Dort werden außer den besonders schweren Verbrechen auch Fälle verhandelt, bei denen das erste Urteil überprüft werden soll. Dafür ist es nötig, dass der Angeklagte Berufung eingelegt hat. Er kann dann bis vor den Bundesgerichtshof ziehen. Der gehört neben dem Bundesarbeitsgericht, dem Bundesfinanzhof, dem Bundessozialgericht und dem Bundesverwaltungsgericht zu den fünf obersten Gerichtshöfen des Bundes.

Nicht verwechselt werden darf er mit dem Bundesverfassungsgericht. Die 16 Richter dort sprechen ein Machtwort bei Fragen, die das Land bewegen. Sie entscheiden zum Beispiel über das Rauchverbot oder die Rechtmäßigkeit der Telefonüberwachung.