Lüneburg. Der Erste Stadtrat Peter Koch klagt gegen den Abschluss des Disziplinarverfahrens gegen ihn. Zwar hatte der Verwaltungsausschuss der Stadt nicht, wie zunächst berichtet, einen Verweis gegen ihn ausgesprochen, sondern das Verfahren ohne disziplinarische Maßnahmen beendet. Jedoch enthält die sogenannte Einstellungsverfügung die Feststellung, dass Koch zwei Dienstvergehen begangen habe.

Die Vorwürfe beziehen sich, wie berichtet, auf die Anmietung von Räumen für die städtische Jugendwerkstatt und drehen sich nach Informationen des Abendblatts um den Abschluss des Vertrags sowie um Einzelheiten aus dem Dokument. Die Vorwürfe will Koch jedoch nicht auf sich sitzen lassen.

Sein Anwalt Max Matthiesen sagte gegenüber dem Abendblatt: "Wir sind nach wie vor der Auffassung, dass Herr Koch seine dienstlichen Pflichten in vollem Umfang erfüllt hat."

Auch wenn von anfangs sechs Vorwürfen nur zwei übrig geblieben seien, seien die "nicht haltbar". Um Rechtsfrieden zu erhalten, müsse nun ein Gericht die Sache prüfen, so Matthiesen. Er hat beim Verwaltungsgericht Lüneburg Klage eingereicht und Akteneinsicht beantragt.