Ziel ist mehr Klarheit über Aufwendungen für Hartz-IV-Empfänger

Lüneburg. Der Landkreis Lüneburg kommt den Vorgaben des Bundessozialgerichts nach und lässt ein Gutachten zur Wohnraumsituation in Lüneburg erstellen.

Auf Grundlage der erhobenen Daten soll anschließend die Frage beantwortet werden, was genau unter "angemessenen Aufwendungen" für Unterkunft und Heizung für Empfänger von Arbeitslosengeld II zu verstehen ist. Denn der Gesetzgeber hat es den Kommunen überlassen, eigene Grenzen zu definieren.

Bislang orientiert sich der Landkreis Lüneburg in dieser Frage an der Wohngeldtabelle. Die wird jedoch in Streitfällen vor Gericht nicht immer akzeptiert. Das Sozialgericht Lüneburg hatte moniert, dass in die Erhebungen der Wohngeldtabelle nur aktuelle Wohnungsangebote, jedoch keine Bestandsmieten eingerechnet waren.

Ein Urteil des Bundessozialgerichts sieht vor, dass entweder ein Mietspiegel erstellt wird oder aber ein sogenanntes schlüssiges Konzept vorgelegt wird, das genau definiert, welche Wohnungsgröße, Ausstattung und Mietpreisobergrenze im Einzelfall angemessen sind. Der Landkreis favorisiert die zweite Variante. Fünf Institute wurden aufgefordert ein Angebot für ein Gutachten vorzulegen. Insgesamt rund 30 Millionen Euro gibt der Landkreis Lüneburg jährlich für Mietkosten von Sozialhilfeempfängern aus.

Das geplante Gutachten zur Wohnraumsituation ist eines der Themen auf der Tagesordnung des Sozial- und Gesundheitsausschuss des Landkreises, der heute, Montag, 5. Dezember, ab 15 Uhr in den Räumen der Kreisverwaltung tagt.