Ob und in welcher Höhe Beschäftigte Weihnachtsgeld erhalten, wird entweder zwischen Arbeitgeberverband und Gewerkschaften oder in Firmen ohne Tarifbindung direkt zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ausgehandelt.

Arbeitgeber dürfen bei der Höhe der Weihnachtsgratifikationen bei fachlich gleichgestellten Mitarbeitern keine Unterschiede machen. Es gilt das Gleichbehandlungsgebot.

Ein gesetzlicher Anspruch auf Weihnachtsgeld besteht nicht. Aber auch in wirtschaftlich schwierigen Jahren kann der Arbeitgeber die Extrazahlung nicht einfach aussetzen, wenn dies vertraglich geregelt ist. Auch wenn keine konkreten Vereinbarungen zum Thema Weihnachtsgeld getroffen worden sind, muss die Firma in einigen Fällen zahlen. Zum Beispiel, wenn das Unternehmen in drei aufeinander folgenden Jahren die Zahlung geleistet hat, ohne zu erklären, unter Vorbehalt zu handeln.

Wer einen befristeten Arbeitsvertrag hat, darf nicht schlechter behandelt werden als unbefristet beschäftigte Kollegen und hat daher in der Regel Anspruch auf Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld.