Einladungen zu festlichen Anlässen wie Geburtstagen, Hochzeiten oder runden Jubiläen führen bei meiner Frau und mir trotz aller Vorfreude auf das Ereignis fast immer zu hektischer Betriebsamkeit. Grund dafür ist die ewig wiederkehrende und zumeist bis auf den letzten Drücker offene Frage nach einem passenden, möglichst originellen Geschenk, gepaart mit der Diskussion über die monetäre Investition dafür. Neulich standen wir wieder vor diesem "Problem".

Was bitte schön soll man einem Paar zusätzlich zu einer finanziellen Beteiligung an einem Reise-Gutschein persönliches schenken, das zu einer ausgelassenen Feier für "30 Jahre schmerzfreie Ehe" einlädt? Einen edlen Tropfen? Oder noch einen Gutschein, der aber oftmals am Ende nur in irgendwelchen Schubladen verschwindet und verstaubt?

Am Ende kam uns die Idee, aus 30 XL-Wunderkerzen (70 cm lang) ein Herz in den Rasen zu stecken und dieses als Überraschung vor den Augen der beiden um Mitternacht im Garten abzubrennen. Über das Internet war ein Pyro-Artikel-Anbieter schnell gefunden, das nur 11,94 Euro teure Produkt auch vorrätig. Eine Bestellung aber war so ohne weiteres für uns Privatpersonen nicht möglich. Warum?

Für das Entzünden von XL-Wunderkerzen muss erst ein Antrag "auf Genehmigung eines Klasse II Feuerwerks außerhalb der Zeit von Silvester" beim örtlichen Ordnungsamt gestellt werden und die unterschriebene und abgestempelte "Freistellung von Verwendungsverbot des Paragrafen 24 (1) der 1. SprengV (Bekanntmachung 31.01.1991, BGB, 1, Seite 169)" per E-Mail an den Verkäufer geschickt werden. Ohne dieses "Blatt" mit Nennung von Ort, Anlass der Veranstaltung und Dauer des beabsichtigten Feuerwerks (Wunderkerzen!) gibt es keinen Freischaltcode für die Bestellung.

Was für ein Vorschriftenirrsinn, der als Highlight dann auch noch oben drauf 30 Euro Bearbeitungsgebühr für die Ausstellung der Genehmigung für unser etwa dreiminütiges brennendes "XLWunderkerzen-Herz" vorsieht. Die Lehre daraus: Bei der nächsten Einladung wird wieder ein edler Tropfen geschenkt. In der Hoffnung, dass beim Erwerb aufgrund des später notwendigen, gefährlichen Entkorkens der Flasche keine teure Sondergenehmigung vonnöten ist.