Von Anfang September bis 30. November sowie vom 1. März bis 30. April darf Geflügel zum Schutz vor der Geflügelpest (Vogelgrippe) in der Gemeinde Amt Neuhaus sowie Teilen der Stadt Bleckede und der Samtgemeinde Scharnebeck entlang der Elbe nur in geschlossenen Ställen gehalten werden. Die Geflügelhalter in den von der Aufstallpflicht betroffenen Gemeinden sind mit einem Rundschreiben informiert worden. Bei weiteren Fragen können sich Bürger an das Veterinäramt des Landkreises Lüneburg unter der Telefonnummer 04131/26 13 31 wenden.