Stadt stellt neues Gutachten über standortverträgliche Ansiedlungsmöglichkeiten und Prognosen bis zum Jahr 2020 aufzeigen.

Lüneburg. Bereits im Jahr 2003 hat die Stadt Lüneburg eine Untersuchung zu den Perspektiven der Einzelhandelsentwicklung in Lüneburg erstellen lassen. Das Gutachten soll standortverträgliche Ansiedlungsmöglichkeiten für den Einzelhandel aufzeigen. Mit einer ergänzenden Fassung wurde es im Jahr 2008 fortgeschrieben.

Jetzt liegt eine neue Begutachtung des Einzelhandels für den Prognosezeitraum bis zum Jahr 2020 vor. Das Ergänzungsgutachten mit dem Titel "Einzelhandelsentwicklungs- und Zentrenkonzept für die Hansestadt Lüneburg" hat neben der Innenstadt zehn weitere zentrale Versorgungsbereiche (wie Rettmer, Bülows Kamp, Bleckeder Landstraße oder das Loewe Center) festgelegt, und untersucht, wie die Quartiere zukünftig weiterzuentwickeln sind.

Das Konzept liegt nun dem Wirtschaftsausschuss vor. Sollte der Ausschuss zustimmen, so werden die Festlegungen des Konzepts für die künftigen Planungen der Stadt verbindlich.

Neben der Festlegung der zentralen Versorgungsbereiche enthält das Konzept auch eine "Lüneburger Liste", in der die Zentrenrelevanz einzelner Sortimente für Lüneburg beschrieben ist. Diese Liste wird Beurteilungsgrundlage für die Ansiedlung neuer Einzelhandelsvorhaben.

In der öffentlichen Sitzung am kommenden Montag, 26. September, um 15.30 Uhr in den Räumen der IHK Am Sande wird auch der Gutachter des Einzelhandelsentwicklungs- und Zentrenkonzept noch einmal seine Ergebnisse vortragen.