Eine Hymne ist ein feierlicher Gesang. Gespielt wird sie bei staatlichen Feiern, aber auch bei internationalen Fußballspielen.

Heute wird unsere deutsche Nationalhymne 170 Jahre alt. Das "Lied der Deutschen", wie es damals hieß, schrieb der Dichter August Heinrich Hoffmann von Fallersleben am 26. August 1841 auf der Insel Helgoland.

Zum ersten Mal gespielt wurde die das Lied am 5. Oktober 1841 bei einem Fackelzug in Hamburg. Damals galt das "Lied der Deutschen" aber noch nicht als unsere Nationalhymne. Erst 81 Jahre nach seiner Entstehung, nämlich am 11. August 1922, ernannte die erste sozialdemokratische Regierung das Lied zur deutschen Nationalhymne. Der Ausdruck "Nationalhymne" wurde damals allerdings noch nicht verwendet.

Während des Nationalsozialismus erlaubte die Regierung unter Adolf Hitler nur noch, die erste Strophe des Liedes zu spielen. Die beiden anderen Strophen waren zu dieser Zeit verboten. Als Deutschland von den Alliierten eingenommen wurde, stellten die Befreier den Gesang des Liedes unter Strafe. Weil sich die Deutschen aber weiterhin mit ihrer Melodie verbunden fühlten, setzte der damalige Bundeskanzler Konrad Adenauer im Mai 1952 durch, dass die dritte Strophe wieder erklingen durfte. Bis heute singen wir die mit den Wörtern "Einigkeit und Recht und Freiheit" beginnenden Zeilen.