Der Rechtsanwalt Dr. Ernst Ludwig Nell hat mit seiner Kanzlei Klage gegen Lüneburgs Oberbürgermeister Ulrich Mädge beim Verwaltungsgericht eingereicht.

Lüneburg. Für die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Hansestadt sowie die Beigeordneten Ulrich Blanck und Ulrich Löb beantragen die Juristen, den Oberbürgermeister zu verurteilen, den Klägern Einsicht in die Akten des Disziplinarverfahrens gegen den Ersten Stadtrat Peter Koch zu gewähren.

Außerdem beantragt die Kanzlei eine einstweilige Anordnung mit einstweiligem Rechtsschutz, die Mädge dazu verpflichtet, den Antragstellern Akteneinsicht zu gewähren. Sie sei nötig für eine Entscheidungsfindung. Denn: "Es muss damit gerechnet werden, dass der Antragsgegner das Disziplinarverfahren kurzfristig durch eine Entscheidung zum Abschluss bringt."

Wie berichtet, hat die Stadtverwaltung die Einsicht in die Personalakten in Absprache mit dem Niedersächsischen Innenministerium bisher abgelehnt. Der Rat übe keine disziplinaren Befugnisse gegenüber Koch aus, die Einsicht in die Disziplinarakte unterliege personal- und disziplinarrechtlichen Einschränkungen. Die Beigeordneten des Verwaltungsausschusses (VA) könnten erst Einsicht nehmen, wenn der VA einen entsprechenden Mehrheitsbeschluss gefasst habe.