SPD und CDU wollen das Disziplinarverfahren gegen Lüneburgs Ersten Stadtrat Peter Koch sowie zwei weitere Beamte an sich ziehen.

Lüneburg. Sobald der Ermittlungsbeamte sein Ergebnis dem Verwaltungsausschuss präsentiert habe, würden die notwendigen Schritte gemacht, kündigen die Fraktionschefs Heiko Dörbaum (SPD) und Regina Baumgarten (CDU) jetzt in einer schriftlichen Erklärung an.

Bislang hatten die Vorsitzenden der Fraktionen der Mehrheitsgruppe im Rat auf Nachfragen des Hamburger Abendblatts geäußert, die Entscheidung über die Heranziehung des Verfahrens erst nach dem Bericht des Ermittlungsbeamten treffen zu wollen. Einen entsprechenden Antrag hatte die Gruppe am 7. Juni im Verwaltungsausschuss (VA) gestellt. Jetzt jedoch teilen sie unisono mit: "Wir werden als Gruppe unseren Antrag ergänzen und im Verwaltungsausschuss nach Vorlage des Ermittlungsergebnisses das Verfahren als höherer Disziplinarvorgesetzter an uns ziehen."

Mit der Übernahme des Verfahrens sei durch die VA-Mitglieder Einsicht in die Disziplinarakten möglich, und es könne "zeitnah über den Abschuss des Verfahrens entschieden werden", so die Sprecher weiter.

Kritik äußern Dörbaum und Baumgarten an dem Umgang anderer Fraktionen und der Medien mit dem Verfahren. "Die öffentliche Debatte über das bei der Stadt gegen drei Beamte durchgeführte Disziplinarverfahren ist aus unserer Sicht nicht zielführend, sondern beeinträchtigt den Persönlichkeitsschutz der vom Verfahren betroffenen Personen und gefährdet die notwendige Objektivität und Fairness", schreiben Dörbaum und Baumgarten in einer gemeinsamen Presseerklärung.

Eigene Kritik an dem von Oberbürgermeister Ulrich Mädge (SPD) in Gang gebrachten Verfahrens um das Thema Anmietung von Räumlichkeiten für die städtische Jugendwerkstatt am Pulverweg äußern die Gruppenpartner nicht, sondern stärken im Gegenteil dem Verwaltungschef den Rücken. Sie schreiben in ihrer Erklärung: "Unverändert sind wir der Auffassung, dass das Verfahren ausschließlich nach rechtsstaatlichen Vorgaben erfolgt, sehen unsere Auffassung durch den bisherigen Verfahrensablauf und die dazu geäußerte Auffassung des Innenministeriums als Aufsichtsbehörde bestätigt."