Verwaltungsgericht beschränkt Öffnungszeiten in Bardowick. Klage gegen Baustopp abgewiesen

Lüneburg/ Bardowick. Der geplante Lidl-Markt in Bardowick darf eine Stunde weniger öffnen als geplant. Das hat das Verwaltungsgericht Lüneburg entschieden. Wollte der Discounter ursprünglich von 6 bis 22 Uhr seine Türen öffnen, darf er das jetzt nur von 6.30 bis 21.30 Uhr. Ein Nachbar hatte gegen den Markt geklagt. Den beantragten Baustopp haben die Richter jedoch abgelehnt.

Die Beschränkung der Öffnungszeiten ist damit der einzige Teilerfolg der Nachbarschafts-Klage vor dem Verwaltungsgericht. Die Baugenehmigung sowie die begonnen Arbeiten konnte der Kläger damit nicht stoppen. Wie berichtet, war der Ortskern in Bardowick im Bebauungsplan von einem Dorfgebiet in ein sogenanntes Kerngebiet umgewandelt worden. Damit wollten die Verantwortlichen die Ansiedlung von Gewerbe erleichtern, das Stichwort lautet Quin-Initiative. Mit dem Begriff ist die sogenannte Quartiersinitiative Niedersachsen zur Belebung der Ortskerne gemeint, die aus dem Ortskern Bardowicks ein kleines Kaufhaus machen soll. Vor einem halben Jahr hatte Karsten Büchter, Vorstandsmitglied der Werbegemeinschaft Bardowick, gegenüber der Rundschau die Schätzung abgegeben, dass im Winter dieses oder nächsten Jahres das Ortszentrum "viel besser dasteht und attraktiver ist".

40 000 Euro Fördermittel erhält der Flecken aus dem Fördertopf der Quartiersinitiative des Sozialministeriums in Hannover, wurde mit seinem Projekt sogar Landessieger der Initiative. Der Lidl-Markt, Teil des neuen Konzepts für Bardowicks Mitte, ist mit 1050 Quadratmetern geplant, ein angeschlossenes Bäckereigeschäft mit 50 Quadratmetern. Die Baugenehmigung kam im September 2010, im Februar begannen die Arbeiten.

Der Nachbar, Inhaber eines Gartenbetriebs, hat beim Verwaltungsgericht die Aussetzung der Baugenehmigung beantragt. Er befürchte die "Verschattung seiner Gewächshäuser und unzumutbare Lärm- und Geruchsimmissionen", schreibt Richter Wolfgang Siebert gestern in einer Presserklärung.

Der Eingabe gaben die Richter nur teilweise statt und lehnten den Antrag auf Baustopp ab. "Die Verkürzung der Öffnungszeiten dient dem nachbarlichen Schutz vor Lärmimmissionen", so Siebert. "Durch Gutachten ist belegt, dass die Lärmwerte am Tage eingehalten werden, für die Nachtzeit fehlt ein entsprechender Nachweis." Durch die verkürzten Öffnungszeiten werde sichergestellt, dass "der wesentliche An- und Abfahrtsverkehr in den Nachtstunden zunächst unterbleibt".

Im Klageverfahren könne durch weitere schalltechnische Gutachten geklärt werden, ob die Lärmwerte auch in der Nacht eingehalten würden. Siebert: "Im Übrigen verletzt die Baugenehmigung für den Lidl-Markt keine schützenswerten Nachbarrechte." Die befürchteten Verschattungen seien "nach einem Gutachten minimal und nicht wesentlich störend", die Gerüche durch Lebensmittelmarkt und Bäckerei seien "hinzunehmen". Gegen den Beschluss kann der Kläger Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegen.