Die nach einem Hantelangriff getötete Ehefrau aus Barendorf ist wahrscheinlich an ihrem eigenem Blut erstickt. Urteil am Donnerstag.

Lüneburg. Mindestens acht Mal hat Heiner O. mit einer acht Kilogramm schweren Sporthantel auf seine Frau eingeschlagen. Innerhalb weniger Minuten ist sie dann an ihren Verletzungen und durch das Einatmen ihres eigenen Blutes gestorben. Das ergab die Obduktion, deren Ergebnisse gestern bei der Fortsetzung des Prozesses gegen Heiner O. vor dem Landgericht Lüneburg vorgestellt wurden.

Die ersten drei Kopfwunden hätten noch nicht zum Schädelbruch geführt, erklärte der medizinische Sachverständige. Allerdings sei das Opfer zu Boden gegangen und bewusstlos gewesen. Als Simone O. auf dem Boden lag, hätte ihr Ehemann aber weiter mit der Hantel zugeschlagen. Dadurch habe die Frau einen Schädelbasisbruch und eine Hirnverletzung erlitten.

"Diese allein hätte jedoch nicht zum Tod geführt", so der Sachverständige. Vielmehr habe Simone H . noch maximal fünf Minuten gelebt, nachdem der Ehemann von ihr abließ. Die Frau habe da aber Blut in den Atemwegen und der Lunge gehabt und sei wahrscheinlich daran erstickt.

Bei der gefundenen Sporthantel handele es sich tatsächlich um die Tatwaffe, die Gesichtsverletzungen passten zu den Hantelscheiben.

Das Testpsychologische Gutachten ergab indes kein hohes Aggressionspotenzial bei dem Bundesbahnbeamten. Seine Erregbarkeit sei sogar unter der Norm angesiedelt. Stattdessen hat das Gutachten ergeben, dass er sehr viel Wert auf Ordnung, Disziplin und Sauberkeit legt. Überdies gebe es keine Hinweise auf eine Hirnerkrankung oder eine psychische Störung

Der psychiatrische Sachverständige kam deshalb zu dem Schluss, Heiner O. hätte eine akute Belastungsreaktion gezeigt. Während eines normalen Streitgesprächs habe seine Frau einen wunden Punkt berührt und so die Affekttat ausgelöst. "Die Tat hat sich nicht aus dem Streit mit der Ehefrau entwickelt, sondern wurde durch das Wort Lover ausgelöst", so der Sachverständige.

Für den Affekt spreche auch, dass Heiner O. zielgerichtet gehandelt habe: Als sich seine Frau nicht mehr rührte, ließ er von ihr ab und realisiert erst dann, was er getan hat. "Der Angeklagte ist durchschnittlich intelligent, er hätte leicht eine bessere Geschichte konstruieren können", sagte der psychiatrische Sachverständige. Stattdessen habe er sich eine Überfallgeschichte ausgedacht und die Hantel im Gartenteich versenkt. Das und sein rastloses Verhalten nach der Tat wiesen auf eine Affekttat hin. Es gebe keinerlei Hinweise auf eine Wiederholungsgefahr.

Nach der Beweisaufnahme forderte die Staatsanwältin acht Jahre Freiheitsstrafe wegen Totschlags. Der Verteidiger plädiert auf Körperverletzung mit Todesfolge. Er hält eine Haftstrafe zwischen viereinhalb und sechs Jahren für angemessen.

"Ich kann mir die Tat nicht erklären, ich wollte das nicht", sagte Heiner O. zum Abschluss und entschuldigte sich noch einmal bei seinen Kindern.

Das Urteil wird am kommenden Donnerstag, 21. April, um 10.30 Uhr im Landgericht, Saal 21, verkündet.