Wer Anspruch auf Schüler-BAföG hat, sollte den Antrag sofort oder spätestens bei Kenntnis des weiteren Schulbesuchs für das nächste Schuljahr stellen.

Lüneburg. "Nur so kann rechtzeitig zum neuen Schuljahr gezahlt werden", sagt Gudrun Müller, Fachdienstleiterin Jugend und Familie beim Landkreis Lüneburg.

Entscheidend für den Zeitpunkt der Zahlung ist das Antragsdatum. Bei Anträgen, die erst in den Sommerferien oder nach Beginn des neuen Schuljahres gestellt werden, kann das Schüler-BAföG frühestens im Oktober oder November gezahlt werden.

"In den vergangenen Jahren wurden viele Anträge erst kurz vor Beginn des neuen Schuljahres gestellt. Das zuständige BAföG-Amt kann nicht mit einem Vorschuss aushelfen", so Müller. Auch Sozialamt oder Jobcenter könnten nicht einspringen.

Zur schnellen Bearbeitung der Anträge ist es überdies wichtig, alle erforderlichen Unterlagen mit einzureichen. So werden Verzögerungen bei der Zahlung vermieden.