Die Stadt Winsen will gegen den Planfeststellungsbeschluss zum Bau und Betrieb der Norddeutschen Erdgasleitung (die Rundschau berichtete) vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg klagen.

Winsen/Lüneburg. Per Eilantrag soll ein vorläufiger Baustopp erreicht werden.

Selbst bei einem Erfolg der Klage könnte die Stadt das Bauvorhaben insgesamt, das auch den Landkreis Lüneburg tangiert, nicht verhindern. Winsen will aber zumindest eine andere Trassenführung erzwingen, weil nach den aktuellen Planungen auch Wohngebiete betroffen wären. Das Restrisiko des Projektes sei zu groß, deshalb wolle man im Interesse betroffener Anlieger jede noch so geringe Chance nutzen.

Der von der Stadt beauftragte Rechtsanwalt Michael Günther aus Hamburg, ein Experte für Umwelt- und Planungsrecht, sieht die Erfolgsaussichten der Klage bei zehn Prozent. Winsens Verwaltungsausschuss besteht aber auf der juristischen Intervention, weil damit auch private Anlieger und Eigentümer der für den Bau benötigten Flächen bessere Chancen vor Gericht hätten. Im Gegensatz zur Stadt könnten sie die Verletzung von Grundrechten geltend machen. Günther habe sich bereit erklärt, eine Sammelklage und einem gemeinsamen Eilantrag von Stadt und betroffenen Bürgern zu vertreten.

Der Vorhabenträger wollte mit dem Bau eines 600 Meter langen Mikrotunnels zur Unterquerung von Ilmenau, Luhe und Stöckter Deich die Klage verhindern. Winsen lehnte aber ab.