Das Oberverwaltungsgericht bietet Alternative zum herkömmlichen Verfahren an

Lüneburg. Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) bietet jetzt Mediationsverfahren an. Das Angebot richtet sich an die Beteiligten aller bei dem Oberverwaltungsgericht anhängigen gerichtlichen Verfahren. Durchgeführt wird die Mediation von Richtern des Hauses, die an dem laufenden Streitverfahren nicht mitwirken. Als ausgebildete Mediatoren übernehmen Richterin Barbara von Seebach und Richter Dieter Schütte die Aufgabe.

Mediation ist ein Verfahren, bei dem die Beteiligten unter Anleitung eines Mediators freiwillig und eigenverantwortlich eine Lösung zur Beilegung des Rechtsstreits entwickeln. Der Mediator hat keine Entscheidungsbefugnis und erteilt keinen Rechtsrat. Die Beteiligten in diesem nicht öffentlichen Verfahren sollen in die Lage versetzt werden, Ursachen des Streits zu erkennen, gemeinsame Ziele zu formulieren und eine von beiden Seiten als gerecht empfundene Lösung zu erarbeiten. Dabei können auch hinter dem Konflikt stehende sachliche und persönliche Interessen, die in einem gerichtlichen Verfahren keine Rolle spielen, hervorgehoben und berücksichtigt werden. Anders als bei einem Urteil, bei dem es im Normalfall Gewinner und Verlierer gibt, ist die Mediation darauf angelegt, eine Situation für beide Seiten zu schaffen, in der es keine Verlierer gibt.

Nach den in der niedersächsischen Verwaltungsgerichtsbarkeit bei einem Modellprojekt gemachten Erfahrungen hat sich die Mediation etwa in folgenden Bereichen als hilfreich erwiesen: im Beamtenrecht, unter anderem bei Konkurrentenstreitverfahren und Verfahren um dienstliche Beurteilungen, im Umweltrecht, im öffentlichen Baurecht, im Schulrecht, zum Beispiel bei Konflikten zwischen Lehrern, Schülern, Eltern und/oder der Schulverwaltung sowie im Sozial- und Gesundheitsbereich, etwa bei Streitigkeiten zwischen öffentlichen Einrichtungen der Jugendhilfe einerseits und Eltern und ihren Kindern andererseits. Unabhängig vom Gegenstand ist jedes Verfahren geeignet, in dem die Beteiligten eine Mediation wollen.

Der Präsident des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts, Dr. Herwig van Nieuwland, sagt: "Während des laufenden Modellprojekts sind im vorigen Jahr mehr als 70 Prozent aller Mediationsverfahren an den niedersächsischen Verwaltungsgerichten mit Erfolg abgeschlossen worden." Diese Form der Streitbeilegung stoße inzwischen auf hohe Akzeptanz bei Bürgern, Anwälten und Behörden. "Es spart den Prozessbeteiligten Kosten und Zeit. Ich freue mich daher sehr, dass nun auch am Oberverwaltungsgericht geschulte und sehr qualifizierte Richtermediatoren in den verschiedenen Bereichen des Verwaltungsrechts tätig sind", so van Nieuwland.