Die Stadt hat der Wohneigentümergemeinschaft (WEG) Hellmannweg 9 - 13 die Erlaubnis erteilt, weiterhin Grundwasser abzupumpen, um die Tiefgarage ihrer Wohnanlage trocken zu halten.

Lüneburg. "Die Erlaubnis ist mit Datum vom 1. März erteilt worden. Sie gilt für 30 Jahre, kann aber jederzeit widerrufen oder durch weitere Auflagen geändert werden", sagt Daniel Steinmeier, Sprecher der Stadt.

Im Frühjahr 2010 hatte die WEG einen Antrag auf Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis gestellt - notwendig wurde die Installation von Pumpen in der Tiefgarage der Anlage, weil der Investor andere Vorkehrungen zum Schutz des Gebäudes bei der Erbauung des Hauses entgegen ursprünglicher Planungen nicht getroffen hatte.

Rund 40 Betroffene in der Nachbarschaft hatten gegen eine neue Genehmigung Einwendungen vorgebracht. Sie befürchten, dass ihre Gebäude durch den Abpumpvorgang Senkungsschäden erleiden. Im Rahmen des Erlaubnisverfahrens hatte die WEG einen Gutachter eingeschaltet, dessen Ergebnisse jedoch von den Nachbarn, die sich teilweise in der Notgemeinschaft unterer Kreideberg zusammengeschlossen haben, bezweifelt wurden.

Die Stadt beauftragte im letzten Herbst daraufhin einen zweiten Gutachter mit der Erkundung des Erdreichs am Hellmannweg. "Wir haben uns ausführlich mit den Einwänden der Anwohner auseinandergesetzt, dementsprechend hat das Verfahren einiges an Zeit in Anspruch genommen", sagt Steinmeier. Ursprünglich war eine Entscheidung für den vergangenen Spätsommer in Aussicht gestellt worden.

"Auch das Zweitgutachten geht davon aus, dass der Zustand im Untergrund des unteren Kreidebergs sich stabilisiert hat. Würde nicht mehr abgepumpt, wäre erst Recht mit einer instabilen Situation im Erdreich zu rechnen", sagt Steinmeier.