Die Industrie- und Handelskammer sieht die geplanten Standorte entlang der A 39 ganz im Sinne der Verkehrssicherheit

Lüneburg/Hohnstorf. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Lüneburg-Wolfsburg setzt sich für den geplanten Bau von Rastanlagen im Zuge des Ausbaus der A 39 Lüneburg-Wolfsburg ein. "Die Planungen mit bewirtschafteten Rastanlagen bei Hohnstorf und Wollerstorf sowie unbewirtschafteten Anlagen bei Barendorf, Rätzlingen, Kattien, Boitzenhagen und Jembke folgen den gesetzlichen Bestimmungen und dienen insbesondere der Sicherheit der Verkehrsteilnehmer", sagt der IHK-Verkehrsexperte Martin Exner.

Gerade Lkw-Stellplätze erhöhten die Verkehrssicherheit, ermöglichten sie den Fahrern doch die Einhaltung der vorgeschriebenen Ruhezeiten. Exner plädiert deshalb für eine richtliniengemäße und bedarfsgerechte Ausstattung der A 39 mit Rastanlagen. "An manchen anderen deutschen Strecken werden Lkw-Fahrer genötigt, auf dem Standstreifen und in den Auffahrten zu Rastplätzen zu parken, um ihre Ruhezeiten einzuhalten. So etwas darf es bei uns nicht geben", meint Exner.

Der vorgeschriebene Regelabstand zwischen Rastanlagen betrage 15 bis 20 Kilometer, zwischen bewirtschafteten Rastplätzen sogar 50 bis 60 Kilometer. Die entlang der A 39 geplanten Standorte haben sich im Rahmen einer Gesamtbeurteilung anhand verschiedenster Kriterien, darunter auch umweltfachliche und landwirtschaftliche Belange, als die objektiv am besten geeigneten erwiesen. Aus dieser Gesamtsicht wäre zum Beispiel ein Autohof bei Uelzen nicht geeignet, die bisher geplanten Standorte zu ersetzen.

Gegen den Bau einer solchen Rastanlage hat sich eine Bürgerinitiative in Hohnstorf bei Bienenbüttel (Landkreis Uelzen) gebildet. Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Bienenbüttel hat kürzlich vorgeschlagen, der Errichtung der Tankanlage bei Hohnstorf jetzt nicht zu zustimmen.