Qualifizierte Tageseltern als sichere Pflegepersonen

"Rentner schreibt Tagebuch über Vergewaltigungen"

Hamburger Abendblatt 11. Januar 2011

Im Interesse aller gewissenhaft tätigen Tagesmütter und Tagesväter möchten wir klarstellen, dass der wegen Missbrauchs von der Staatsanwaltschaft angeklagte Mann kein Tagesvater gemäß Kinder- und Jugendhilfegesetz war. Durch die Bezeichnung als "Tagesvater" geraten auch alle qualifizierten Tageseltern ungerechtfertigt in Verruf.

Alle Tagespflegepersonen sind verpflichtet, eine Qualifizierung von 160 Stunden nach den Richtlinien des Deutschen Jugendinstituts (DJI) zu absolvieren, unterliegen vor Kursbeginn einer Eignungsprüfung, benötigen ein polizeiliches Führungszeugnis, erhalten mindestens einen Hausbesuch und erst dann eine Pflegeerlaubnis durch die Jugendämter von Stadt oder Landkreis Lüneburg.

Alle qualifizierten Tagesmütter und Tagesväter sind somit den Jugendämtern und dem Tageseltern e.V. persönlich bekannt. Diese Voraussetzungen bieten ein Höchstmaß an Sicherheit für die Eltern, die ihr Kind in Kindertagespflege geben.

Helga Lindenau, 2. Vorsitzende des Tageseltern e.V. - Verein für Kindertagespflege, per E-Mail

Guten Rutsch ins Reich der wilden Fantasie

"Riesenrutsche als Geschäftsidee"

Hamburger Abendblatt 12. Januar 2011

Diese Idee sollte man so schnell wie möglich begraben, aber bitte nicht an den Stränden unserer Nord- und Ostsee, denn im Sande versenkt, käme der Sand selbst ins Rutschen. Eine schrecklichere Vorstellung wäre es, diese schlauchartigen, aufgeblasenen Ungeheuer auf den Sand gebaut zu sehen. Ich wünsche der Riesenrutsche einen guten Rutsch ins Reich der wilden Fantasie.

Hansjörg Witte, per E-Mail

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