Gericht verurteilt Karsten H. wegen Hausfriedensbruchs zu einer Geldstrafe. Mehrere Störer von Richterin des Saales verwiesen

Lüneburg. Gestern wurde im sogenannten Keksprozess vor dem Lüneburger Amtsgericht das Urteil gesprochen. Nach vier Verhandlungstagen steht fest: Der Angeklagte Karsten H. ist nach Ansicht des Gerichts des Hausfriedensbruchs schuldig und muss 25 Tagesätze in Höhe von fünf Euro zahlen.

Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, im Sommer 2010 mit einer weiteren Person - die nicht angeklagt wurde - das Gelände der Konditorei Scholze durch ein offenes Tor betreten zu haben. Dort entwendete er, so das Gericht, abgelaufene Kekse aus einer Mülltonne.

Zu einem Prozess kam es, weil die Staatsanwaltschaft das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung bejahte. Begründet wurde das mit einem gegen ihn in der Vergangenheit geführter Verfahren, unter anderem wegen einer friedlichen Baumbesetzung gegen ein Verkehrsprojekt der Stadt im Jahre 2007.

Der Prozess war nicht das erste "Container-Verfahren" in Deutschland. Auch in Döbeln und Heilbronn gab es in der Vergangenheit vergleichbare Prozesse. Dort wurde den Angeklagten jedoch eine Einstellung der Verfahren wegen Geringfügigkeit angeboten. In Lüneburg dagegen hatte die Verhandlung in einer aufgeheizten Atmosphäre stattgefunden.

Zu Prozessbeginn hatte die Richterin störende Sympathisanten des Angeklagten aus dem Saal verwiesen. Der Angeklagte, der keinen Rechtsbeistand in dem Verfahren hatte, verließ am Montagabend nach sieben Stunden Verhandlung den Gerichtssaal, noch vor der Verkündung des Urteils. Zuvor hatte er in seinem zweieinhalbstündigen Plädoyer dem Gericht vorgeworfen, ein politisches Urteil zu fällen.

In ihrer Urteilsbegründung führte die Amtsrichterin aus, das Betreten eines Geländes durch ein offenes Tor sei nicht grundsätzlich strafbar. Wenn dies aber zur Nachtzeit erfolge, könne dies aber schon als Hausfriedensbruch bewertet werden. Die Höhe der Strafe begründet sie damit, dass der Angeklagte "unbelehrbar" und "uneinsichtig" sei.

Die Lüneburger Aktivistin Cécile Lecomte, die Karsten H. juristisch beraten hatte, sieht das anders. Nicht Karsten H. sei uneinsichtig, sondern die Menschen, die zur Wegwerfgesellschaft beitragen.