Für die wirtschaftliche Betätigung von Städten und Gemeinden sollen ab November 2011 neue Regeln gelten.

Lüneburg. So werden in Zukunft private Unternehmen ein Klagerecht haben, wenn Betriebshöfe, Bauhöfe oder Wohnungsbaugesellschaften in kommunaler Hand ihre Leistungen am freien Markt anbieten und damit in Konkurrenz zu Handwerksbetrieben treten. Diese Schutzwirkung sieht erstmalig das neue Niedersächsische Kommunalverfassungsrecht vor, das jetzt vom Landtag verabschiedet wurde.

"Privates Unternehmertum muss Vorrang haben. Wenn kommunale Unternehmen, die kein Insolvenzrisiko tragen und steuerliche Vorteile haben, in Konkurrenz zu Handwerksbetrieben treten, ist der Wettbewerb verzerrt. Eine Kommune wird künftig noch sorgfältiger prüfen, in welchen Bereichen sie wirtschaftlich tätig werden will", sagen Norbert Bünten und Otto Schlieckmann, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade. Nach Ansicht der Kammer ist in Zeiten knapper Kassen die Versuchung größer, neue wirtschaftliche Betätigungsfelder zu erschließen.

Das neue Kommunalverfassungsrecht setze diesem Trend jetzt strengere Grenzen. Ausgenommen von der Klagemöglichkeit sind aber bestimmte Betätigungsbereiche wie Energie, Wasser, Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) und Telekommunikation, die unter die unmittelbare Daseinsvorsorge der Kommunen für die Bürger fallen. In diesen Sektoren dürfen Kommunen selbst dann tätig werden, wenn der öffentliche Zweck durch private Unternehmen erledigt werden könnte.

Bisher sei das Verhältnis zwischen Kommunen und Kammer ungetrübt, meint die Handwerkskammer. Die Kommunen sind wichtigster öffentlicher Auftraggeber, die Handwerksbetriebe würden wohnortnahe Arbeits- und Ausbildungsplätze stellen.