Auch die Ergebnisse der vierten Alkoholtestkäufe-Runde bieten wenig Anlass zur Freude: Bei insgesamt 68 Testkäufen in Hansestadt und Landkreis Lüneburg wurden 21 Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz ausgemacht.

Lüneburg. "In knapp 31 Prozent der Fälle wurden die gesetzlichen Vorgaben nicht erfüllt. Das ist noch immer viel zu häufig", bringen es Landrat Manfred Nahrstedt und Oberbürgermeister Ulrich Mädge auf den Punkt.

Nur in den Samtgemeinden Gellersen und Ostheide stellten die Tester keine Verstöße fest, anderenorts verstießen fast zwei Drittel der kontrollierten Geschäfte gegen das Gesetz.

Mitarbeiter, die bei den Kontrollen Alkohol an Minderjährige verkauft haben, bekommen einen Bußgeldbescheid bis zu einer Höhe von 150 Euro. Im Vergleich zur ersten Runde im August 2009 fiel die Bilanz etwas besser aus, allerdings gab es jetzt auch weniger Testkäufe. Damals wurden bei knapp 42 Prozent der Testkäufe Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz festgestellt.

Die Sicherheitspartnerschaft der Polizeiinspektion Lüneburg/Lüchow-Dannenberg/Uelzen, der Hansestadt Lüneburg, des Landkreises Lüneburg, der Kommunen im Landkreis Lüneburg sowie der Drogenberatungsstelle Lüneburg hatte im vergangenen Jahr die Aufklärungsarbeit intensiviert. Unter anderem wurden in den Geschäften Drehscheiben zur einfacheren Altersberechnung verteilt. Dennoch fielen die Ergebnisse kaum besser als vor einem Jahr aus.

"Häufiger Schwachpunkt war die Ermittlung des Alters an den Kassen. In vielen Fällen wurde zwar an der Kasse ordnungsgemäß nach dem Ausweis gefragt, das Alter der jugendlichen Testkäufer aber schlichtweg falsch berechnet", sagt Wolfram Kallweit, Fachbereichsleiter Ordnung und Umwelt, "hier sind die Geschäftsbetreiber gefordert, wirkungsvollere betriebliche Maßnahmen zu ergreifen, um solche Fehler in Zukunft zu vermeiden."

Schwieriger sei es aber bei dem Teil der Fälle, in denen gar nicht nach dem Alter oder dem Ausweis gefragt wurde. "Ich verstehe so etwas nicht", gibt Christina Wilkens vom Fachkommissariat Jugendkriminalität offen zu. "Jeder muss sich seiner Verantwortung bewusst sein, es geht hier schließlich um den Schutz der Kinder und Jugendlichen."