Wiederholungstäter wird vom Amtsgericht Lüneburg wegen Geldwäsche zu sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt

Die 1500 Euro "Provision" in der Vorweihnachtszeit kamen Kolja Y. gelegen. Der 31-Jährige kaufte Geschenke für sich und seine Lieben. Ein fröhliches Fest wurde es trotzdem nicht, denn die Bank forderte das Geld wenige Tage später mit der Begründung zurück, es sei unrechtmäßig auf Kolja Y.s Konto gelandet.

Nun musste sich der Mann aus Minden vor dem Lüneburger Amtsgericht wegen Geldwäsche verantworten. Der Staatsanwalt wirft dem Familienvater vor, sich der Geldwäsche schuldig gemacht zu haben. Die Masche der Betrüger, von Kriminalisten Phishing genannt, ist einfach: Mittels spezieller Spähsoftware werden bei Finanztransaktionen im Internet die Kontodaten der Opfer ausspioniert und kopiert. Die Hintermänner von Kolja Y. griffen auf das Firmenkonto eines Unternehmers aus der Nähe von Dresden zu und hoben mehr als 4600 Euro ab. Zwischengeparkt wird das Geld auf dem Konto eines Mittelsmannes, der es dann ins Ausland überweist.

Er habe auf eine Chatseite gesurft und sei dabei von einer Frau angeschrieben worden, ob er Geld verdienen wolle, erzählt der rundlich wirkenden jungen Mann mit den grauen Schläfen, als der Richter fragt, wie er denn zu dem fremden Geld gekommen sei. Am nächsten Tag habe ihn ein Mann angerufen, und erzählte, er solle als Mittler bei einer internationalen Überweisungstransaktion in Deutschland dienen und dafür sein Konto zur Verfügung stellen.

"Ist Ihnen das nicht komisch vorgekommen?", fragt der Richter. "Heute kann jeder überall hin transferieren, da braucht es keinen Mittler." Kolja Y. schluckt. Vor wenigen Monaten war er genau an diesem Ort wegen desselben Deliktes verurteilt worden, die Bewährungszeit läuft noch. "Ich habe zuerst Angst gehabt, dass es illegal ist und habe dem Mann am Telefon von meiner letzten Erfahrung erzählt. Aber er beruhigte mich und sagte, alles sei seriös und ich glaubte ihm einfach." Genaueres über den Anrufer wisse er nichts, sagt Kolja Y. und zuckt mit den Schultern. "Er nannte sich Max, rief aus dem Ausland an und erschien auf meinem Display als unbekannter Teilnehmer."

Der Staatsanwalt zweifelt an der Gutgläubigkeit des Angeklagten. "Ihnen kam die Höhe der Provision nicht komisch vor? Für eine Überweisung, die nicht mal eine halbe Stunde Zeit in Anspruch nimmt?" Kolja Y. schüttelt stumm seinen Kopf. Der Hartz IV-Empfänger, dem eine Pflichtverteidigerin zur Seite steht, hat der Bank den Schaden bis heute nicht ersetzt. In seinem Plädoyer fordert der Staatsanwalt sechs Monate Freiheitsstrafe.

"Es hätten alle Alarmglocken bei Ihnen läuten müssen, als Ihnen dieser Vorschlag gemacht wurde." Seine Chance zur Bewährung habe er nicht genutzt, sondern sein kriminelles Leben einfach fortgesetzt. Die Pflichtverteidigerin bittet das Gericht um Verhängung einer Bewährungsstrafe für ihren Mandanten. Kolja Y. sei Vater eines Säuglings und sei zudem in psychiatrischer Behandlung.

Der Richter spricht den Angeklagten der Geldwäsche schuldig und schließt sich dem Staatsanwalt an und verurteilt Kolja Y. zu sechs Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung.

"Auch jeder durchschnittlich begabte Bürger hätte darauf kommen müssen, dass es bei diesem Geschäft nur um krumme Touren gehen kann."