51-Jähriger steht wegen Hausfriedensbruch vor dem Amtsgericht Lüneburg. Der Mann hat abgelaufene Kekse aus dem Müll entwendet.

Lüneburg. Es ging um mehr als Kekse gestern vor dem Amtsgericht Lüneburg. Denn für den Angeklagten endete der Tag im Gefängnis, obwohl noch kein Urteil gesprochen worden war. Der Fall klingt skurril: Angestellte einer Lüneburger Bäckerei warfen Gebäck, dessen Haltbarkeitsdatum abgelaufen war, in ihren Müllcontainer.

Nachts durchsuchte Karsten H. den Abfall, nahm die Kekse und wurde wenig später unter anderem wegen Diebstahls der Plätzchen festgenommen. Nachdem das Verfahren zunächst eingestellt wurde, rollt es die Staatsanwaltschaft vier Wochen später doch wieder auf und schickt dem Lüneburger einen Strafbefehl, mit der Aufforderung, 240 Euro zu zahlen. Dagegen legt der 51-Jährige Einspruch ein.

Zur Hauptverhandlung erschien Karsten H., der in einem Bauwagen in Lüneburg lebt, mit zehn Anhängern. Sie alle sehen containern, also das Mitnehmen von Lebensmitteln aus Müllbehältern von großen Supermärkten, als legitimes Mittel, um ihrer Kritik an der Wegwerfgesellschaft zum Ausdruck zu bringen. Rechtlich gesehen kann in Deutschland aber auch der Müll einem Eigentümer zugeordnet werden, was bedeutet, dass auch der, der etwas aus dem Abfall anderer nimmt, Diebstahl begeht.

Noch bevor die Anklageschrift verlesen werden konnte, stellte Karsten H. einen Antrag auf Zulassung von Cécile Lecomte als Rechtsbeistand. Er sei juristischer Laie, die französische Polit-Aktivistin kenne sich dagegen sehr gut aus, habe sich bereits mehrfach erfolgreich vor Gericht selbst verteidigt und genieße zudem sein Vertrauen. Richterin Katrin Lindner sagt sie "habe so etwas schon erwartet" und gibt dem Antrag statt.

In der Klageschrift wirft die Staatanwaltschaft dem Lüneburger Hausfriedensbruch vor. In der fraglichen Nacht sei er auf das gesicherte Gelände der Bäckerei Scholz eingedrungen. Dort hätten Wachschützer ihn bemerkt, festgehalten und der Polizei übergeben. Zum Vorwurf selbst will der Angeklagte nichts sagen. Wovon er lebe, will das Gericht wissen. "Mein Überleben sichere ich mir dadurch, dass ich Lebensmittel aus den Containern der Discounter nehme. Manchmal helfen mir auch Freunde aus", sagt der Mann, der seit drei Wochen arbeitslos ist, aber derzeit keine staatliche finanzielle Unterstützung erhält. Seine Verteidigerin stellt einen Antrag auf Unterbrechung der Hauptverhandlung und fordert die Herausgabe der Akten, um eine Strategie für die Verteidigung auszuarbeiten.

In der zehnminütigen Verhandlungspause, die die Richterin anordnet, finden rege Rechtsgespräche auf der Anklagebank statt. Dann wird es turbulent. Nachdem die Richterin zwei Männer und eine Frau, die mit Zwischenrufen die Verhandlung störten, des Saals verweist, muss der Wachschutz kommen. Die Störer, die sich weigern den Saal zu verlassen, werden hinaus getragen. Der Angeklagte, der mit seiner auf die Nasenspitze geschobene Lesebrille fast wie ein gutmütiger Lehrer wirkt, beantragt eine erneute Unterbrechung, um in einer schriftlichen Rüge das Verhalten der Richterin zu kritisieren.

Die gibt dem Antrag von Cécile Lecomte statt. Die Zeugen werden entlassen, die Verhandlung wird vertagt, ein Fortsetzungstermin ist noch nicht bekannt. Dennoch kann der Angeklagte das Gericht nicht als freier Mann verlassen: Es liegen zwei Haftbefehle gegen den Mann vor, die prompt vollstreckt werden. Weil er die Ordnungsstrafen nicht bezahlen kann, muss er sie nun im Gefängnis absitzen.