Tierhaltung im Freigehege ist eine willkommenes Zubrot für viele Landwirte

Echem. Der Hirsch am Platze zeigt imposant, wer Chef ist in dem zwei Hektar großen Wildgehege der Lehr- und Versuchsanstalt Echem (LVA). Mit einem Mindestabstand zum Wildgatterzaun posiert er eindrucksvoll für vorbeifahrenden Autofahrer. Im Hintergrund äst die 15-Tiere umfassende Damwild-Herde mit zehn Muttertieren und dem Nachwuchs.

Vor 16 Jahren fiel in der LVA Echem die Entscheidung, ein Wildgehege im Ort einzurichten. Seitdem bietet die Versuchsanstalt den niedersächsischen Wildtierhaltern Sachkundelehrgänge an. Schwerpunktmäßig werden Themen wie Haltung, Fütterung, Gehegebau, Fleischhygiene sowie Gründland und Betriebswirtschaft behandelt.

Die landwirtschaftliche Wildhaltung wird in Deutschland seit fast 30 Jahren betrieben. Mit cirka 5000 landwirtschaftlichen Gehegen und etwa 100 000 Tieren hat sich dieser Betriebszweig inzwischen beachtlich ausgedehnt. Allein in Niedersachsen werden rund 900 Gehege mit 14 500 Tieren betrieben. "Damwild ist mit über 70 Prozent die am häufigsten gehaltene Wildart gefolgt von Rot- und Sikawild, Mufflons und Schwarzwild", sagt Niko Mammen. Herdenmanager nennt sich der diplomierte Agraringenieur.

Wildtiere zu halten ist für die meisten Landwirte ein willkommenes Zubrot. Vor allem, wenn magere Grünlandflächen keine nennenswerten Erträge abwerfen. Ziel ist die Vermarktung des Fleisches.

Hirschfleisch ist ein typisches Direktvermarktungsprodukt, das in der Regel frisch vom Erzeuger an den Verbraucher abgegeben wird. Wild-Experte Mammen bestätigt den Vorzug des ungewöhnlich feinen Wildgeschmacks bei Damwild: "Der ist nicht vergleichbar mit dem starken Wildgeschmack bei Rehwild." Futtergrundlage ist bei der ganzjährigen Außenhaltung das natürliche Grünland. Im Winter werden wirtschaftseigene Futtermittel wie Heu, Rüben und ähnliches zugefüttert. Mit einem Kugelschuss getötet werden generell einjährige Tiere. Der kapitale Hirsch bleibt Zuchttier, solange er Erfolge zeigt.

Derweil zählten zu den aussichtsreichen Züchter nicht nur klassische Landwirte. Auch immer mehr Hobbyzüchter legen Wildgehege an. Sie besuchen entsprechende Kurse in Echem. Seit 2005 sind in Niedersachsen für die landwirtschaftliche Wildhaltung keine naturschutzrechtliche Genehmigung sowie keine tierschutzrechtliche Erlaubnis mehr erforderlich. Es genügt eine Anzeige beim zuständigen Kreisveterinäramt, sofern das Gehege einem landwirtschaftlichen Betrieb dient, also privilegiert im Sinne des Baurechts ist. Handelt es sich um kein privilegiertes Vorhaben, sondern um ein Hobbygehege, ist eine Baugenehmigung für den Zaun und Unterstand erforderlich.