Lüneburger Kreistag fordert kommunales Wahlrecht für alle. Nur die CDU-Fraktion lehnt eine entsprechende Resolution des Kreistags ab

Bleckede. Kommunales Wahlrecht für Alle: Mit einer Resolution zu diesem Thema fordert der Lüneburger Kreistag, mit Ausnahme der CDU-Fraktion, die Einführung eines aktiven und passiven Wahlrechts für alle Migranten mit rechtmäßigem Aufenthalt in Deutschland. Zuständig für eine Gesetzesänderung sind unterdessen Bundestag und Bundesrat.

In der Bundesrepublik Deutschland leben gegenwärtig rund 4,5 Millionen Ausländer. Bisher haben sie kein Recht auf politische Teilhabe bei Kommunalwahlen. Sie sind Drittstaatler; also Staatsangehörige von Ländern, die nicht der Europäischen Union angehören.

In der Resolution heißt es: "Eine demokratische Bürgergesellschaft kann es sich auf Dauer nicht leisten, einen großen Teil ihrer Mitglieder von elementaren Mitwirkungsrechten auszuschließen. Für die Identifikation aller Migranten mit ihrer Heimatkommune und damit letztlich für den Erfolg von Integrationsprozessen ist das kommunale Wahlrecht eine wichtige Bedingung. Es ermöglicht demokratische Teilhabe und Mitwirkung zum Beispiel bei der Gestaltung des unmittelbaren Wohn- und Lebensumfeldes."

Die Resolution fordert, das kommunale Wahlrecht nach einer vom Gesetzgeber zu bestimmenden, angemessenen Aufenthaltsfrist auf alle Migranten auszudehnen. Schon im August vergangenen Jahres hatte die Kreistagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, einen Antrag gleichen Wortlauts auf den Weg gebracht.

Nachdem der Antrag den Integrationsbeirat durchlaufen hatte, wurde die Resolution nun mehrheitlich vom Kreistag auf seiner Sitzung in Bleckede angenommen. Bis auf die CDU-Fraktion hielten Vertreter übriger Parteien flammende Reden für die Annahme der Resolution als Signal für die Migranten im Landkreis.

"Mit dieser Resolution kann auf Bundesebene eine Änderung bewirkt werden", sagte Elke Stange (SPD): "Kommunales Wahlrecht für Drittstaatler ist richtig und wichtig, weil Millionen von Zuwanderern bereits seit Jahrzehnten mit uns leben, arbeiten und Steuern zahlen." Sie hätten jedoch im Gegensatz zu Zuwanderern aus EU-Staaten keinerlei Einfluss auf politische Entscheidungen, die ihr Lebensumfeld betreffen.

Die Fraktion von CDU/Unabhängige stimmte der Resolution nicht zu, weil sie das kommunale Wahlrecht für Nicht-EU-Bürger ablehnt.

Ausführlich legte Rechtsanwalt Alexander Blume dem Plenum die Gesetzeslage dar. Die für eine Änderung des Kommunalwahlrechts für Drittstaatenangehörige erforderliche Verfassungsänderung des Artikel 79, Absatz 2, Grundgesetz könne nur im par-teiübergreifenden Konsens geschehen.

"Das Kommunalwahlrecht ist nicht Voraussetzung, sondern Folge eines erfolgreichen Integrationsprozesses, an dessen Ende idealerweise die Einbürgerung steht", so Blume. Ein Appell anderer Ratsmitglieder, die CDU möge ihre Entscheidung überdenken, blieb in dieser Sitzung ungehört.

Mittlerweile ist das kommunale Wahlrecht in zehn europäischen Ländern gängige Praxis. In Deutschland, Frankreich, Italien, Griechenland und Österreich ist es bis heute an die Staatsbürgerschaft gekoppelt.