Feuerwehr verhindert Übergriff auf Gebäude. Auf öffentlichem Grund verbietet die Stadt die Geräte

Lüneburg. Er war gerade 14 Minuten weg, da klingelte das Handy von Necati Sevim. Feuer in seinem Café Central in der Schröderstraße. Das Glück: Die Flammen loderten nicht in der Gaststätte, sondern im Durchgang zum Innenhof. Ein mit Gas betriebener Heizstrahler war in Brand geraten. Sevim will solche Geräte dennoch weiterhin nutzen.

Wie eine gestreckte Pyramide sehen die Heizstrahler aus, die der Gastwirt in den Durchgang sowie in den Innenhof gestellt hat, um sein Lokal einladender und freundlicher zu gestalten. Denn Gäste saßen nach seinen Angaben an dem Abend keine draußen.

"Wir haben die Geräte im März angeschafft, bislang liefen sie ohne Probleme", sagte Sevim gestern der Lüneburger Rundschau. Wie die Pyramide Feuer gefangen hat, kann sich der Inhaber nicht erklären. "Es muss eine undichte Stelle gegeben haben", vermutet er. "Viel verkehrt machen kann man bei den Geräten nicht, denn es gibt nur einen Anschluss." Die Gäste hätten von einem Zisch-Geräusch gesprochen, daher tippt Sevim auf die undichte Stelle.

Gestern waren die Ermittler der Polizei vor Ort, sie bezifferten die Schadenshöhe auf rund 15 000 Euro. Als mögliche Ursache nannten sie einen technischen Defekt am Gerät, einen Bedienfehler schlossen die Beamten jedoch nicht aus.

Die Feuerwehr Lüneburg war mit einem Löschzug von 38 Mann in die Schröderstraße ausgerückt - wegen der "besonderen Gefährdung in der Innenstadt durch die enge Bebauung", so Feuerwehr-Sprecher Daniel Roemer. Der Strahler hatte die aufgestapelten Möbel in Brand gesetzt, doch "durch den schnellen Einsatz konnte ein Übergreifen der Flammen durch die Fenster ins erste Obergeschoss sowie den Gastronomiebetrieb verhindert und das Feuer schnell unter Kontrolle gebracht werden", sagte Roemer.

Die Gasflasche musste gekühlt werden, die Schröderstraße hat die Polizei kurzzeitig für Passanten gesperrt.

Die Hansestadt Lüneburg verbietet den Betrieb von Heizstrahlern auf öffentlichen Flächen. Stadtsprecherin Suzanne Moenck: "Wer eine öffentliche Fläche für Außengastronomie nutzen möchte, beantragt dafür beim Bereich Ordnung eine Sondernutzungserlaubnis." Darin sei festgehalten, dass "mit Ausnahme von betriebsüblicher elektrischer Beleuchtung" technische Geräte "aller Art nicht gestattet" seien. Heizgeräte sind also verboten, ob elektrisch oder mit Gas betrieben.

Als Gründe für das Verbot nennt Suzanne Moenck "vorrangig Klimaschutz, aber auch ein möglichst unversehrtes Stadtbild". Auf privatem Gelände könne die Regelung allerdings nicht gelten. Bei dem Durchgang des Lokals handelt es sich laut Moenck um eine Privatfläche.

Gastwirt Sevim will trotz des Unfalls weiterhin Gas-Heizstrahler an seinem Lokal einsetzen: "Wer einen Autounfall hatte, fährt danach schließlich auch weiter Auto."