Da die Verwaltung einen Antrag nicht rechtzeitig abgeschickt hat, gehen ihr 57.000 Euro Fördermittel des Landes Niedersachsen verloren.

Lüneburg. Das Verwaltungsgericht Lüneburg hat gestern die Klage der Stadt gegen die Landesschulbehörde abgewiesen.

Das sei "unglücklich" sagte der Vorsitzende Richter Horst-Dieter Müller während der nur 20-minütigen Verhandlung, denn Integrationsprojekte wie dieses sollten schließlich stattfinden. Aber: "Es hakt an einer Formalie."

Beantragt hatte die Stadt den Zuschuss wie berichtet für ein Sprachförderprojekt im Kindergarten. Doch das Projekt begann im August 2008, bevor die Landesschulbehörde grünes Licht dafür gegeben hatte. Und einen Antrag auf sogenannten vorzeitigen Maßnahmenbeginn hatte die Verwaltung nicht rechtzeitig gestellt, sondern erst im Oktober 2008 nachgereicht.

Zu spät laut den Förderrichtlinien, die Behörde lehnte den Antrag ab. Lüneburg reichte daraufhin im März 2009 Klage ein. Doch das Verwaltungsgericht gab der Landesschulbehörde gestern Recht. Die Vertreterin der Stadt hatte vor Gericht zwar die Aussage der Mitarbeiterin wiedergegeben, sie glaube den Ausnahmeantrag gemeinsam mit dem regulären Antrag versendet zu haben, doch einen Beleg konnte sie dafür nicht liefern. Müller: "Es spricht alles dafür, dass der Antrag nicht rechtzeitig gestellt wurde."

Die Hansestadt Lüneburg bleibt auf den Gesamtkosten von 70.000 Euro für das Projekt damit sitzen.