Die Hansestadt Lüneburg zieht gegen die Landesschulbehörde vor Gericht. Streitpunkt ist ein 57 000-Euro-Zuschuss für eine Integrationsmaßnahme im Kindergarten.

Lüneburg. Die Verhandlung beginnt heute um 9 Uhr.

Hintergrund: Das Land Niedersachsen gibt seit 2003 Zuschüsse für Projekte, die den Erwerb der deutschen Sprache im Kindergarten fördern. "Die Stadt Lüneburg stellte für das Kindergartenjahr 2008/2009 einen Antrag im April 2008", sagt der Sprecher des Verwaltungsgerichts, Wolfgang Siebert. "Ab August 2008, dem Beginn des neuen Kindergartenjahres, wurden diese Maßnahmen von der Stadt Lüneburg bereits durchgeführt." Der Haken: Die Landesschulbehörde hatte bis dahin noch nicht über den Beginn der Maßnahme entschieden.

Die Quittung für Lüneburgs schnelles Handeln kam im Februar 2009: Die Behörde lehnte den Antrag der Stadt ab mit der Begründung, Zuwendungen dürften nur für Vorhaben bewilligt werden, die noch nicht begonnen worden seien. Einen Antrag auf vorzeitigen Beginn habe die Stadt nicht rechtzeitig gestellt.

"Ein vorzeitig begonnenes Vorhaben sei ein Indiz dafür, dass der Zuwendungsempfänger über ausreichend Eigenmittel verfüge, um das Vorhaben allein zu finanzieren", gibt Siebert die Argumentation der Behörde wieder. Dagegen hat die Hansestadt Klage erhoben: Der Antrag auf vorzeitigen Beginn habe seit März 2008 vorgelegen, die Genehmigung "durch Fiktion als erteilt" gegolten. Von den 70 000 Euro eingesetzten Eigenmitteln fordert Lüneburg nun 57 000 Euro Zuschuss von der Landesschulbehörde.

Die Verhandlung beginnt um 9 Uhr in Sitzungssaal II des Verwaltungsgerichts Lüneburg.