Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine aus Steuermitteln finanzierte Sozialleistung. Die Regelung wurde 2005 eingeführt und löste die Sozialhilfegesetze ab.

Männer und Frauen ab 65 Jahren und Personen, die dauerhaft erwerbsunfähig sind, können die staatliche Unterstützung im Sozialamt beantragen, wenn ihnen weniger als 359 Euro monatlich zur Verfügung stehen.

In Stadt und Landkreis Lüneburg ist die Zahl der Betroffenen von 1014 im Januar 2006 auf 1396 im August dieses Jahres gestiegen.

Die Kosten für die Grundsicherung in Stadt und Landkreis stiegen von 4,62 Millionen Euro 2006 auf über 7,86 Millionen 2010.