Am Dienstag, 10. August, 15 Uhr kommen die Mitgliedes des Ausschusses für Soziales und Gesundheit des Landkreises zur ihrer nächsten Sitzung zusammen.

Lüneburg. Auf der Tagesordnung steht unter anderem eine Debatte über die Auswirkungen des kürzlich vom Bundestag verabschiedeten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitssuchende. Damit wird die bislang praktizierte Mischverwaltung zwischen Arbeitsagenturen und Kommunen auf eine neue verfassungsrechtliche Grundlage gestellt.

Zu klären ist die Frage, ob der Landkreis künftig von der sogenannten Option Gebrauch macht. Dann würden sich die kommunalen Träger allein um die Belange Langzeitarbeitsloser kümmern. Möglich wäre das nur, wenn zwei Drittel der Kreistagsmitglieder dafür stimmen. Weil die Mehrheit der Bundestagsabgeordneten der Meinung ist, dass die Mischverwaltung weiterhin Bestand haben soll, ist bundesweit die Zulassung von etwa 25 Prozent Optionskommunen geplant. Die Verwaltung in Lüneburg rät von der Entscheidung für eine Option ab, da Lüneburg mit der bisherigen Praxis sehr gute Erfahrungen gemacht habe.

Die Sitzung des Ausschusses ist öffentlich und findet im Sitzungssaal der Kreisverwaltung, Auf dem Michaeliskloster 4, statt.