Amtsgericht verurteilt einen 43-Jährigen Mann wegen Diebstahls zu einer Bewährungsstrafe

Thorsten K. hat es eilig. Den violetten Mopedhelm legt der Hüne neben seine Armbanduhr auf die Anklagebank. Kaum hat der Staatsanwalt die Anklageschrift verlesen, gibt der Angeklagte alles zu. Er soll in der Lüneburger Filiale des Karstadt-Kaufhauses von einem Ladendetektiv dabei erwischt worden sein, als er eine Playstation-Konsole unter seine Jacke geschoben hatte und so versuchte, das Warenhaus durch einen Seiteneingang zu verlassen.

"Ja, dat habe ich gemacht", erklärt der 43-Jährige sofort und ohne mit der Wimper zu zucken. Dabei hatte er so viel vor in Lüneburg. Hier wollte er ein neues Leben anfangen, ohne wieder kriminell zu werden, eine Zukunft ohne Tabletten und ohne Alkohol. "Dat is grandios gescheitert" gesteht der in Mettman geborene Angeklagte mit stark westfälischem Einschlag selbstkritisch und erzählt, wie es zu der Straftat kommen konnte. So routiniert kann nur einer den Hergang der Geschehnisse beschreiben, der Erfahrung mit Vernehmungen hat. Mehr als fünf Jahre hatte Thorsten K. zuletzt in Haft verbracht.

Nachdem sein Neustart in Lüneburg gescheitert war, sei er wieder in alte Verhaltensmuster verfallen, habe sehr viel getrunken und außerdem Tabletten. Dadurch und durch seine Arbeitslosigkeit hätte er bald Schulden angehäuft. Dann bekam er von falschen Freunden einen Tipp. Er habe gehört, es sei ganz einfach hier zu stehlen. Die Spielkonsole habe er verkaufen wollen, um seine Schulden abzuzahlen.

Dass er für sein Fehlverhalten zur Rechenschaft gezogen wird, weiß Thorsten K., nur zurück ins Gefängnis will er nicht. Große Hoffnung hat er nicht. "Verstehen könnte ich es, akzeptieren müsste ich", sagt der Zweimeter-Mann, der jahrelang Karate trainiert hat, resigniert zu dem Vorsitzenden.

Dabei war Thorsten K. gerade dabei, sich zu berappeln: Er lebt in einer festen Beziehung und wird demnächst ein Fernstudium beginnen, um später als psychologischer Berater und Personal Coach zu arbeiten. Als er vor Jahren im Rahmen einer Entgiftung das erste Mal in Kontakt mit einem Psychologen kam, beeindruckte ihn das. Seitdem besucht der Angeklagte freiwillig eine Therapie. "Mir macht es Spaß und ich denke, wie ich durchs Leben gegangen bin, kann anderen als Warnung dienen."

Der Staatsanwalt fordert drei Monate Freiheitsstrafe, ausgesetzt zu drei Jahren auf Bewährung. Thorsten K. ist verwundert. "Ich hätte auch verstanden, wenn es sechs Monate gewesen wären", sagt er. Der Richter spricht den Angeklagten schuldig und verurteilt ihn zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten, ausgesetzt auf eine Bewährungszeit von vier Jahren. Außerdem erhält der 43-Jähre die Auflage 90 Arbeitsstunden abzuleisten.

Gerade mal eine Viertelstunde hat die Verhandlung gedauert. Schon im Gehen, kurz bevor er sich seinen Helm überstülpt, hält Thorsten K. kurz inne. "Vielen Dank für die Chance" sagt er an den Richter gewandt.