Es ist nicht nur der bestialische Geruch aus dem Gülle-Bottich in Lüdershausen, der zum Himmel stinkt beziehungsweise gestunken hat.

Es ist auch die Tatsache, dass ein Unternehmer unkontrolliert irgendwelche Rückstände aus der Lebensmittelproduktion ohne Genehmigung einlagern kann, ohne dass ihm jemand auf die Finger schaut, Aufsichtsbehörden davon etwas mitbekommen. Es ist unglaublich, wie einfach die illegale Lagerung von Gewerbeabfall ist, schlimmstenfalls sogar dessen widerrechtliche Entsorgung.

Nur durch die Aufmerksamkeit und die Tatkraft der durch den Gestank gepeinigten Anwohner kam der Fall in Lüdershausen ans Tageslicht. Die zuständigen Aufsichtsbehörden hatten keinen Wind von dem Geschäftsgebaren des Unternehmens aus Tespe bekommen. Sie sind nun erst recht in der Pflicht, haarklein aufzuklären, was wirklich passiert ist. Denn noch liegt vieles im Dunkeln. Nicht zuletzt auch, weil sie nach den ersten Hinweisen aus der Bevölkerung es versäumt haben, sich vor Ort ein Bild zu machen und Proben der ominösen Flüssigkeit zu ziehen. Lieber wurde nur nach Aktenlage vom Schreibtisch in Lüneburg aus die Situation bewertet.

Sollte sich bei den weiteren Ermittlungen herausstellen, dass Lüdershausen nur die Spitze eines Eisberges ist, dann gehört der Firma das Handwerk gelegt. Es kann nicht sein, dass sich ein Unternehmer auf Kosten der Allgemeinheit und möglicherweise der Gesundheit anderer eine goldene Nase verdient, ohne sich um Recht und Gesetz zu scheren. Die Lagerung von Gewerbe- und Industriebabfällen ist aus gutem Grund streng geregelt. Deshalb muss die Schärfe des Gesetzes durchschlagen, wenn jemand dagegen verstößt.