Handwerkskammer protestiert gegen Gesetzesänderung im Insolvenzrecht

Lüneburg. In ihrem Sparpaket hat die Bundesregierung angekündigt, zukünftig bei Insolvenzverfahren ein Vorrecht für den Fiskus einzuführen. Danach hätten die Finanzämter im Fall des Firmenkonkurses bevorzugten Zugriff auf die Insolvenzmasse, um an ausstehende Steuerzahlungen zu kommen.

"Das Finanzamtsvorrecht ist eine Diskriminierung der anderen Gläubiger", sagt Norbert Bünten, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade. "Der Staat bringt seine Schäfchen ins Trockene, während Mitarbeiter, Kunden und Lieferanten eines insolventen Unternehmens in die Röhre schauen."

Bünten ist der Ansicht, dass das Fiskusprivileg im Jahr 1999 mit gutem Grund abgeschafft worden ist, denn es bedeutet eine Ungleichbehandlung der Gläubiger. "Häufig sind kleine und mittlere Handwerksbetriebe betroffen, wenn ein größeres Unternehmen Insolvenz anmeldet. Die geplante Neuregelung schmälert die Chance, wenigstens einen Teil der offenen Forderungen beglichen zu bekommen", so Bünten.

Bei Wiedereinführung des Fiskusprivilegs würden künftig mehr Folgeinsolvenzen im Mittelstand drohen - mit allen negativen Folgen für die Arbeits- und Ausbildungsplätze. Auch die Sanierungschancen des kränkelnden Unternehmens sieht Bünten gefährdet. "Greift der Staat vorab zu, schrumpft die Insolvenzmasse. Dadurch erschwert er die Sanierung des Unternehmens oder macht sie gar unmöglich." Zu befürchten sei, dass viele Insolvenzverfahren gar nicht mehr eröffnet würden.

"Wir brauchen kein Fiskusprivileg im Insolvenzrecht. Wir brauchen Vorrang für unternehmerische Tätigkeit", fordert Norbert Bünten.