Lüneburg. Zwei Apotheker liegen vor dem Landgericht Lüneburg im Clinch. Der eine hatte die Idee, Kunden mit einem speziellen Angebot zu gewinnen. Und der andere findet diese Idee gar nicht gut. Ob sie gegen das Gesetz verstößt, muss jetzt das Gericht entscheiden.

Der Apotheker Dr. Holger Meyer betreibt eine Apotheke in Adendorf am Kirchweg. Er arbeitet mit der Versandapotheke Montanus in Holland zusammen. Wie das System funktioniert, erklärte der Vorsitzende Richter Klaus-Rainer Strunck bei der Darlegung des Sachverhalts - zu dem er im Übrigen im Voraus bemerkt hatte: Er habe Zweifel, ob bei diesem Thema tatsächlich die beiden Apotheker vor ihm die Protagonisten des Streits seien. Oder ob es nicht eher Sache von Verbänden sei, diese Sache vor Gerichten auszufechten.

Aber zunächst ist die Sache nun einmal Thema im altehrwürdigen Saal des Landgerichts, dem einstigen Schloss. Einen großformatiges Ölgemälde von 1925 im Rücken und noch älteren Stuck über dem Kopf erläuterte der Richter das moderne System von "Vorteil24", das Kunden Rabatte auf verschreibungspflichtige Medikamente gewähre, abhängig vom Preis: Der Kunde gebe sein Rezept in Adendorf ab, von dort gehe es weiter an die Montanus Apotheke in Holland, und gegen eine Gebühr von 50 Cent für die Lieferung solle das Medikament einen Tag später in Adendorf sein. Die Adendorfer Apotheke kassiere, als Rabatt gebe es einen Gutschein. Beratung gebe es auch. Und die deutsche Apotheke erhält nach Angaben des Rechtsanwalts von Meyer von der Montanus Apotheke eine Vergütung für ihre Dienstleistung.

Wem dieses Konzept nicht in den Kram passt, ist Dirk Düvel, Betreiber von drei Apotheken in Lüneburg. Er selbst stand zwar auch schon in der Kritik von Kollegen wegen seines Angebots, seine Filiale an der Feldstraße an sieben Tagen in der Woche bis spätabends zu öffnen. Er sei auch "wirklich kein Wettbewerbsgegner", betonte der Filialist vor Gericht. Das würde schließlich durch sein übriges Agieren deutlich. In diesem Fall aber sehe er eine Wettbewerbsübertretung.

Zu prüfen hat das Gericht nun, ob das Konzept gegen die laut Arzneimittelgesetz vorgeschriebene Preisbindung verstößt und einen wettbewerbsrechtlichen Verstoß darstellt. Meyers Anwälte halten dagegen, dass dasselbe System seit Jahren auch Drogerien erlaubt sei. Düvels Jurist wiederum erwiderte, es gehe allein um die Vorteilsgewährung. Die aber gewähre Montanus, nicht Meyer, lautete die prompte Replik von der Gegenseite.

Für den Kollegen Meyer ist sein Konzept ein Versuch, an Internet-Apotheken verloren gegangene Kunden zurückzugewinnen. Eine Idee. Ob diese Idee nun eine gute oder schlechte Idee war, wird Meyer am kommenden Donnerstag, 8. März, erfahren: Dann ist Urteilsverkündung. Eine Idee für einen Vergleichsvorschlag hatte das Gericht nicht: Man glaube nicht, dass das fruchte. Eines machte Richter Strunk gestern bereits klar: Diese Entscheidung wird nicht die letzte in der Sache sein: "Egal, wie wir entscheiden, wir werden den Boden für Celle vorbereiten."

Und dorthin, zum Oberlandesgericht, werden vermutlich auch die Anwälte der beiden Lüneburger Apotheker im Gegensatz zur Urteilsverkündung wieder reisen: Sie kamen gestern eigens aus Freiburg und Bonn nach Lüneburg gereist.