Herwig van Nieuwland leitet auch Oberverwaltungsgericht in Lüneburg

Lüneburg. Der Landtag hat den Präsidenten des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts in Lüneburg, Dr. Herwig van Nieuwland, erneut zum Mitglied und Vizepräsidenten des Staatsgerichtshofs gewählt. Der 59-Jährige leitet seit zwölf Jahren das Oberverwaltungsgericht. Auch dem Staatsgerichtshof gehört er bereits seit dem Jahr 2000 an. Seit 2006 ist er Vizepräsident des Gerichtes.

Der Staatsgerichtshof mit Sitz in Bückeburg ist das Verfassungsgericht des Landes Niedersachsen. Er ist das Kontrollorgan für Parlament und Landesregierung und entscheidet bei Organklagen, in Normenkontrollverfahren, über Streitigkeiten bei Volksbegehren sowie über Verfassungsbeschwerden von Kommunen wegen Verletzung ihres Rechts auf Selbstverwaltung.

Ein prominenter Fall erwartet van Nieuwland und seine Kollegen in nächster Zukunft. Denn nur vier Tage nach dem Rücktritt von Bundespräsident Christian Wulff (CDU) hat die SPD-Fraktion im niedersächsischen Landtag eine Verfassungsklage vor dem Staatsgerichtshof eingereicht. Sie will klären, ob die Landesregierung im Jahr 2010 unter dem Ministerpräsidenten Wulff und erneut im Januar dieses Jahres unter Regierungschef David McAllister (CDU) das Parlament wissentlich belogen hat.

Van Nieuwland sagt zu seiner Wiederwahl, der demokratische Rechtsstaat brauche dringend eine unabhängige und neutrale dritte Gewalt. "Wenn uns die Vorgänge der vergangenen Wochen eines gelehrt haben: Gerade als Richter tut man gut daran, sich in jeder Situation seine Unvoreingenommenheit, Unparteilichkeit und Unabhängigkeit zu bewahren. Dafür werde ich mich auch weiterhin mit aller Kraft und aller Entschiedenheit einsetzen."