2010 fielen elf Insassen aus dem Korb eines Ballons. Verwaltungsgericht Lüneburg betrachtet Heide Lufttfahrtgesellschaft als unzuverlässig.

Lüneburg. Die Landung war bereits geglückt, als eine Böe den Heißluftballon erfasste. Darauf wurde er samt der Passagiere im Korb vom Wind über eine Hecke und einen Metallzaun hinweggezogen, streifte ein Gebäude und kam erst nach dem Zusammenstoß mit einer Garagenwand zum Stehen. Die Ballonhülle legte sich über Teile eines Nachbarhauses. Bei dem Unfall im Landkreis Gifhorn im September 2010 wurden acht Menschen schwer und fünf leicht verletzt. Als Folge des Unglücks entzog die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr als zuständige Genehmigungsbehörde der Heide und Hanse Luftfahrt Gesellschaft aus Handeloh im Kreis Harburg die Betriebserlaubnis wegen Unzuverlässigkeit des Unternehmens. Zu Recht wie das Verwaltungsgericht Lüneburg gestern urteilte.

+++Zwölf Verletzte bei Unglück mit Heißluftballon+++

Die fünfte Kammer unter Vorsitz des Gerichtspräsidenten Hennig von Alten wies die Klage des Geschäftsführers der Heide und Hanse Luftfahrt Gesellschaft, Karsten Funk, ab. Seit dem Jahr 2000 hatte er die Erlaubnis, Ballonfahrten zu veranstalten. Die Firma hatte Standorte in Hamburg, Hannover, Oldenburg, Braunschweig, Schwerin und Berlin. Funk und dessen Anwalt Stefan Hinners beteuerten, dass eine Verkettung unglücklicher Umstände zu dem Unfall im September 2010 geführt hätten und sich ein solches Unglück sich nicht wiederholen werde.

Den Unglücksballon steuerte ein 69 Jahre alter Südafrikaner mit britischer Fluglizenz, die ihn aber nicht berechtigte, in Deutschland einen Ballon zu führen. Funk bezeichnete den Piloten als väterlichen Freund, den er schon lange von gemeinsamen Fahrten in Hamburg, Portugal und Thailand kenne, von dem er zudem Ausstattung in England bei der Gründung der eigenen Firma gekauft habe. "Er ist ein genialer Konstrukteur, der in meinem Unternehmen die Technik optimierte", so Funk.

Doch die Verwaltungsrichter bemängelten, das Unternehmen habe es zugelassen, dass der Südafrikaner wiederholt ohne die erforderliche Betriebserlaubnis Ballons der Heide und Hanse Luftfahrt als Pilot gefahren sei. Eine Fahrt habe dann mit dem schweren Unfall geendet. "Dem Unternehmen hätten die Altersgrenze von 65 Jahren und das Alter des Piloten bekannt sein müssen. Der Pilot war nicht im Besitz der in Deutschland erforderlichen Lizenzen als Ballonfahrer", so von Alten.

Das Gericht kritisierte darüber hinaus, dass dem Unternehmen diese Mängel sehr wohl bekannt gewesen seien, aber dennoch Ballonfahrten mit dem Piloten unternommen wurden. Das alles, so von Alten, lasse erhebliche und nicht nur vorübergehende Pflichtwidrigkeiten erkennen, sodass eine dauerhafte Unzuverlässigkeit zu erwarten sei. Während der Gerichtsverhandlung entwickelte sich ein Wortgefecht zwischen dem Prozessbevollmächtigten der Landesbehörde, Jürgen Mohr, und Rechtsanwalt Hinners. Mohr versuchte mit einer Vielzahl von angeblichen Rechtsverstößen in der Vergangenheit zu beweisen, dass Funk die nötige Zuverlässigkeit fehle, die zur Führung eines Luftfahrtunternehmens nötig wäre. "Es geht um Charakter. Ein Geschäftsführer muss Gesetze beachten", sagte Mohr.

Auf Recherchen der Straßenbaubehörde und Informationen Dritter fußend seien ihm zufolge diverse "Auffälligkeiten" zu Tage getreten. Unter anderem sei bei einer verunglückten Landung eines Ballons der Heide und Hanse Luftfahrt 2010 ein Schwein getötet worden. "Erst nach drei Monaten hat Funk über seine Versicherung den Schaden begleichen lassen, nachdem der Ballonpilot, der den Unfall verursacht hatte, spurlos verschwunden war", so Mohr, der auch von mehreren mutmaßliche Strafverfahren wegen Betruges gegen Funk sprach. Anwalt Hinners konterte. "Die Behörde verfolgt meinen Mandanten so sehr, dass er nirgends mehr einen Ballon fahren kann, weil sie sich bei jedem Job einmischt", so Hinners. Funk beklagte sich darüber, dass ein großer Kübel Unrat über ihm ausgegossen werde. "Ich habe keinen Eintrag ins Strafregister und auch keinen negativen ins Gewerberegister", sagte er.

Richter von Alten machte klar, dass die von Mohr vorgetragenen Vorwürfe für ihn ohne Relevanz seien. "Sie sind ohne Substanz und viel zu schwammig. Sie haben keine Auswirkung auf das Verfahren." Im Übrigen sei die Verhandlung alles andere als gute Werbung für das Ballonfahren. Obwohl, so räumte der Richter ein, er dennoch gerne wieder an Ballonfahrten teilnehmen werde, weil sie ihm trotz allem noch immer sehr gefielen. Gegen das Urteil ist die Berufung statthaft, wenn sie vom Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg zugelassen wird.