Wahlunterlagen liegen in den jeweiligen Gemeindebüros aus

Lüneburg. Die Kirchenvorstände in den Gemeinden der Evangelisch-lutherischen Kirchenkreise Lüneburg und Bleckede werden neu gewählt. Bis zum 30. Januar können Vorschläge für zukünftige Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher in den Gemeinden eingereicht werden. Wählbar ist jedes volljährige Gemeindeglied, das seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnt. Christian Cordes, Superintendent in Bleckede, erläutert: "Die Mitarbeit im Kirchenvorstand ist vielseitig. Dort laufen die Fäden zusammen: Es wird Verantwortung für das Gemeindeleben, für Diakonie und Kirchenmusik getragen."

Je nach Interesse und Fähigkeit kann jeder Kirchenvorsteher einen Bereich besonders begleiten. Lüneburgs Superintendentin Christine Schmid ergänzt: "Das Kirchenvorsteheramt ist lohnend, denn man kann für die Menschen vor Ort viel Gutes bewirken. Das ist aber auch anspruchsvoll, denn man steuert die Ausrichtung der evangelische Kirche für die Zukunft mit."

Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens zehn wahlberechtigten Kirchenmitgliedern unterschrieben sein und im Gemeindebüro eingereicht werden. Für Rückfragen dazu stehen Pastoren und Kirchenvorstände zur Verfügung.

Ab sofort liegen die Wählerlisten in den Gemeindebüros aus. Alle Kirchenmitglieder können überprüfen, ob sie darin als Wahlberechtigte aufgeführt sind. Wahlberechtigt ist, wer mindestens 16 Jahre alt und am Wahltag, dem 18. März, Mitglied der Kirchengemeinde ist.