33-Jähriger wird vom Amtsgericht zu Freiheitsstrafe verurteilt

Lüneburg. Die Hände gefaltet und manikürt, das dunkle Cordjackett sauber gebürstet, das schwarze Haar adrett gescheitelt: Wie ein skrupelloser Drogendealer will Maximo H. keinesfalls wirken. Dass er vielmehr bemüht ist, vor dem Amtsgericht Lüneburg einen guten Eindruck zu machen, ist auf den ersten Blick zu erkennen. Nervös ist der junge Mann trotzdem. Ihm wird vorgeworfen, 50 Gramm Kokain gekauft zu haben, mit dem Ziel, es an Freunde weiterzuverkaufen. Er habe regelmäßig diverse Drogen konsumiert, sagte der 33-Jährige, der in einem kleinen Dorf im Wendland lebt. "Ich war halt feiern an den Wochenenden, und dann habe ich immer was genommen." Eines Tages hätten ihm Freunde einen Mann vorgestellt, der regelmäßig Stoff verkaufte. "Und dann haben sie gesagt, ich könnte ihnen doch was mitbringen." Wie er den Dealer kennengelernt hat, will der Richter wissen. "Auf einer Party in Hamburg. Da hat er mir dann gesagt, er könne mir was besorgen."

Darüber, wie er die Drogen im Wert von 2500 Euro bezahle wollte, habe er sich zunächst keine Gedanken gemacht, sagt Maximo H., der in der Schmiede seines Vaters eine Ausbildung macht. "Mit etwas über 400 Euro Lehrlingsgeld monatlich kommen Sie da aber nicht weit", bemerkt die Staatsanwältin. "Meine Freunde wollten ja viel mehr als die Hälfte haben", erwidert der Angeklagte unsicher. "Ich habe mich mit "Mo", so nannte sich der Mann, in Hamburg getroffen. Dann hat er mir das Päckchen gegeben." Auf dem Weg ins Wendland geriet Maximo H. dann zufällig in eine Polizeikontrolle. "Weil ihre Augen gerötet waren und Sie unsicher und fahrig wirkten, haben die Beamten Sie durchsucht. Und da ist dann diese nicht unbeträchtliche Menge Koks aufgetaucht", fasst der Richter zusammen. "Dann wurde nach Ihrer Aussage auch dieser Mo geschnappt. Haben Sie dem eigentlich Geld gegeben?" Der junge Mann schüttelt den Kopf.

"Nein, ich hatte gar kein Geld. Bei dem Deal in Hamburg hat er gesagt, wir sollten jetzt erst mal drei, vier Wochen keinen Kontakt haben, er würde sich dann melden." Die Staatsanwältin runzelt die Brauen. Dass ein Drogengeschäft in diesem Wert auf Kommissionsbasis abgelaufen sein soll, erscheint ihr unglaubwürdig. Zumal man bei dem Verkäufer die entsprechende Menge Bargeld sichergestellt hat. Maximo H. beharrt darauf, nichts für die 50 Gramm Kokain bezahlt zu haben. Die Staatsanwältin ist entrüstet: "Ich beschäftige mich seit mehr als zehn Jahren mit Verfahren rund um Betäubungsmittel, aber so etwas habe ich noch nie erlebt."

Eine Langzeitakupunktur-Therapie soll Maximo H. inzwischen von seiner Drogensucht kuriert haben. Außerdem lässt er sich freiwillig und regelmäßig von einem Suchttherapeuten betreuen. Seinen Job als Heimerzieherhelfer in einer Jugendeinrichtung, den er bis zu diesem Zwischenfall hatte, habe er sofort aufgegeben. "Aus Respekt; nach all dem, was passiert ist", wie er sagt. Die Staatsanwältin beantragt eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten, auf drei Jahre Bewährung ausgesetzt. "Immerhin handelt es sich um ein Verbrechen. Kokain ist eine harte Droge, die gefährlich ist und ein hohes Suchtpotenzial hat. Zudem ergab die Untersuchung des Landeskriminalamtes einen sehr hohen Reinheitsgehalt." Der Richter schließt sich an und brummt Maximo H. noch 120 Sozialstunden auf: "Damit Sie auch Buße spüren." Er ermahnt den jungen Mann, der das Urteil mit Erleichterung aufnimmt, sich an die Auflagen zu halten. "Ansonsten sind Sie ganz fix wieder auf der Schnellspur zur Strafbarkeit."