Unternehmen gewinnt Prozess gegen Landkreis vor Lüneburger Verwaltungsgericht

Lüneburg. Die Firma Gamesa Energie Deutschland GmbH aus Oldenburg darf fünf 145 Meter hohe Windräder nördlich von Bardowick bauen. Das hat das Verwaltungsgericht Lüneburg gestern entschieden. Der Landkreis hatte die Genehmigung verweigert, der Konzern daraufhin geklagt.

Gamesa GmbH will 10,5 Millionen investieren

Im Oktober 2007 hatte die Gamesa GmbH beim Landkreis Lüneburg erstmals einen Vorbescheid für fünf Windkrafträder an der Straße nach Neu Wittorf beantragt. Investitionssumme: 10,5 Millionen Euro. Im März 2008 flatterte der Firma ein Ablehnungsschreiben ins Haus, die Oldenburger legten Widerspruch ein. Im November sagte der Kreis ein zweites Mal Nein, der Konzern zog vors Verwaltungsgericht.

Denn im Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Bardowick ist das von der Gamesa GmbH ins Auge genommene Grundstück als Sonderfläche für Landwirtschaft ausgewiesen - und für Windenergie. Der Kreis hatte die Genehmigung abgelehnt mit der Begründung: Das dem F-Plan übergeordnete Raumordnungsprogramm sehe dort keine Windenergie vor, sondern ein sogenanntes Vorsorgegebiet für Landschaft und Natur. Das Programm ist unwirksam, argumentierte die Gamesa GmbH nun vor Gericht. Und bekam von den Richtern Recht.

"Wir konnten nicht erkennen, dass eine Abwägung stattgefunden hat", sagte Gerichtssprecher Wolfgang Siebert gestern Nachmittag der Lüneburger Rundschau. Ein solcher Prozess sei aber nötig, wolle der Kreis eine Fläche für Windenergie nicht in seine Raumordnung aufnehmen, obwohl die Samtgemeinde selbst dort Windenergie ausgewiesen habe. Die Samtgemeinde Bardowick hätte laut Siebert über Windräder bis zu 100 Metern Höhe selbst entscheiden können, für höhere gilt der Maßstab der sogenannten Raumbedeutsamkeit - und damit hat der Landkreis mit dem Raumordnungsprogramm die Entscheidungshoheit.

Warum große Windräder nicht erlaubt sein sollen, wenn kleine bereits erlaubt sind - die Frage hätte der Kreis abwägen müssen, sagte Siebert. Und das habe die Verwaltung nicht getan, darin folgte die Kammer unter dem Vorsitzenden Richter Dr. Hans-Christoffer Beyer der Argumentation der Gamesa GmbH und nicht der Linie der Kreisverwaltung. Die fehlende Dokumentation der Abwägung sei zwar unstrittig, aber kein K.o.-Kriterium für die Wirksamkeit des Raumordnungsprogramms. Eine Berufung hat das Gericht nicht zugelassen.

Das Raumordnungsprogramm des Kreises ist ungültig

Mit seiner erfolgreichen Verwaltungsklage hat die Firma das Raumordnungsprogramm des Landkreises als ungültig entlarvt. Direkte Folgen für andere Flächen im Landkreis hat die Entscheidung möglicherweise trotzdem nicht. Denn auf die Frage, welche Konsequenzen das gerade gefällte Urteil für den Landkreis hat, wollte sich die Kammer laut Gerichtssprecher Wolfgang Siebert gestern erst einmal nicht äußern. "Die Entscheidung gilt nur für Bardowick."