Spätestens seit der Fußballweltmeisterschaft 2006 ist das gemeinsame Fernseherlebnis bei Fußballereignissen zur festen Größe geworden.

Lüneburg. Wer als Gaststättenbetreiber im Restaurant oder Biergarten seinen Gästen auch bei der kommenden WM in Südafrika den Service einer Life-Übertragung bieten möchte, braucht aber unter Umständen eine Genehmigung. Darauf weisen die IHK Lüneburg- Wolfsburg und der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) hin.

Für die Übertragung von Fußballspielen zur WM können sowohl Gema- als auch GEZ-Gebühren fällig werden, auch eine Fifa-Lizenz ist nötig. "Dies gilt allerdings nur dort, wo es sich um kommerzielle Veranstaltungen handelt", sagt Christina Schröder von der IHK Lüneburg-Wolfsburg.

Als kommerzielle Veranstaltung gelten WM-Fernsehübertragungen, wenn dafür Eintritt verlangt wird, wenn Verzehrzwang besteht oder Sponsoren eingebunden werden. Gema-Gebühren gelten für Geräte, die extra für die Übertragungen aufgestellt werden. So ist es auch bei der GEZ. In Sachen Lärmschutz müssen die Wirte nichts befürchten: Der Bundesrat hat für die Dauer der WM eine Ausnahmeregelung erlassen. Danach darf auch nach 22 Uhr im Freien geguckt und hemmungslos gejubelt werden.

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