Lüsterklemmen, Batterien und ein Teppichmesser sollten Steffen M. helfen, mit den Auswirkungen der Wirtschaftskrise fertig zu werden. Dumm nur, dass der Inhaber einer Firma für Innenausbau das Werkzeug bei einem Besuch in einem Lüneburger Baumarkt in seiner Tasche verschwinden ließ, ohne es zu bezahlen. Denn dabei wurde er von einem Ladendetektiv erwischt.

Nun muss sich der 33-Jährige wegen Diebstahls vor den Amtsgericht Lüneburg verantworten. Beschämt schaut der Angeklagte beim Reden auf seine Fingernägel. "Ich hatte Angst, dass die Firma pleite geht. Und ich hab doch Familie", sagt der Handwerker, der in Bienenbüttel lebt, mit leiser Stimme und lässt betrübt den Kopf hängen. "Es war eine große Dummheit von mir. Ich wusste sofort, dass es ein Fehler war." Doch die Zahlungsmoral seiner Kunden sei in den vergangenen Monaten einfach so schlecht gewesen wie niemals zuvor.

Nachdem der Ladendetektiv den Dieb überführt hatte, untersuchte er vorsorglich auch noch dessen Auto. Auf der Ladefläche des Kastenwagens befanden sich Schraubzwingen und ein Winkelschleifer, die der Detektiv ebenfalls als Diebesgut identifizierte. "Der Detektiv und ein Mitarbeiter vom Wachschutz haben mein Auto regelrecht durchforstet, noch bevor die Polizei da war", sagt der Angeklagte. "Dabei waren das unsere Geräte aus der Firma." Zur Aufklärung der Lage haben die Mitarbeiter des Baumarkts Quittungen und andere Unterlagen verlangt, die beweisen sollten, wem der Winkelschleifer gehört. Steffen M. legte Kassenbons für die Schraubzwingen vor, für die Winkelschleifer fand er keinen Zahlungsbeleg mehr: "Ich bin Handwerker, kein Verwaltungsbeamter. Es hat keinen Sinn gemacht, die Polizei hat den Baumarkt-Mitarbeitern mehr Glauben geschenkt, als mir". Mittlerweile steht fest, dass die Werkzeuge alle der Firma gehörten.

Weil das Teppichmesser Tatbeute war, einigen sich Richter und Staatsanwaltschaft auf einen einfachen Diebstahl. Positiv wirkt sich für den Angeklagten aus, dass er keine Vorstrafen hat und geständig ist. Mittlerweile hat die Firma den finanziellen Engpass überwunden. Der Richter verurteilt Steffen M. zu einer Geldstrafe von 2700 Euro: "Ich will hier keine großen Worte verlieren, ich gehe davon aus, dass es sich um eine einmalige Dummheit handelt."