Toni L.* legt Wert auf gutes Aussehen. Vom Scheitel bis zur Sohle steckt er in teuerer Markenkleidung, sein Teint verrät regelmäßige Sonnebankbesuche und sein akkurat frisiertes Haar wird mit einer ordentlichen Portion Gel in Form gehalten.

Weniger Wert scheint der aus Wolfenbüttel stammende junge Mann auf seine Ernährung zu legen.

Er muss sich vor dem Amtsgericht Lüneburg wegen Diebstahls verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem arbeitslosen 32-Jährigen vor, aus einem Lüneburger Supermarkt eine Packung tiefgekühltes Gyros und Spaghetti im Wert von 3,41 Euro gestohlen zu haben. Außerdem soll der Angeklagte während der Tat einen gefährlichen Gegenstand in Form eines etwa 20 Zentimeter langen Schraubenziehers bei sich gehabt haben.

"So wie es geschildert wurde, stimmt es", lässt Toni L. seinen Verteidiger sagen. "Den Schraubenzieher hatte ich nur zufällig dabei. Ich mache Hausmeisterdienste. Aber ich hatte nicht vor, damit jemanden zu verletzen", behauptet Toni L. Der gelernte Gebäudereiniger war in der Vergangenheit immer wieder mit dem Gesetz in Konflikt geraten, unter anderem wegen Betruges und dem Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz, vor allem aber mehrfach wegen Diebstahls. 25 Einträge haben sich im Vorstrafenregister des Angeklagten im Laufe der Zeit angesammelt. "Ich hab mit Drogen Probleme. Aber ich bin seit einem Jahr im Methadon-Programm." Der Angeklagte, der in einem Zimmer der Bewährungshilfe lebt und gerade eine Entgiftung absolviert hat, kann immerhin 600 Stunden unbeanstandet abgeleistete gemeinnützige Arbeit nachweisen.

Überführt wurde der Täter von Achim B.*, der als Ladendetektiv sein Geld verdient. "Ich kenne Herrn L. schon lange. Es ist nicht dass erste Mal, dass ich ihn geschnappt habe." Beide Männer verbindet eine herzliche Abneigung. Als sie sich wenige Tage vor der Verhandlung in der Innenstadt begegneten, kam es zu einem Zwischenfall, der eine weitere Anzeige gegen Toni L. zur Folge hat. Was genau geschah bleibt unklar: Achim B. behauptet, Toni L. habe ihn angespuckt, während der sagt, er habe nur zufällig niesen müssen, während er an Achim B. vorüber ging.

Die Staatsanwältin fordert für den Diebstahl angesichts der hohen Rückfallquote drei Monate Freiheitsstrafe ohne Bewährung für den Angeklagten. Der Verteidiger plädiert für eine geringe Geldstrafe. Der Richter verurteilt den 32-Jährigen zu einer Geldstrafe von 1800 Euro. "Beim Aktenstudium hatte ich den Eindruck, Sie gehören ins Gefängnis. Sie sind schon verdammt häufig aufgefallen. Und auch die Aktion gegen Herrn B. war ziemlich dämlich von Ihnen ", macht der Richter seinem Unmut Luft. Er wolle Toni L. nicht so schnell wieder sehen.

* Namen geändert