Vom 1. März bis 30. April sowie vom 1. September bis zum 30. November darf Geflügel in der Gemeinde Amt Neuhaus sowie in Teilen der Stadt Bleckede und der Samtgemeinde Scharnebeck entlang der Elbe nur innerhalb geschlossener Ställe gehalten werden.

Lüneburg. An die so genannte Aufstallungspflicht der Geflügelpestverordnung erinnert der Landkreis Lüneburg.

Die Geflügelhalter in den von der Aufstallpflicht betroffenen Gemeinden wurden Ende vergangenen Jahres mit einem Rundschreiben informiert. Stichprobenartige Überprüfungen hätten aber ergeben, dass die Stallpflicht nicht von allen Geflügelhaltern befolgt wird.

Die genaue Gebietsbeschreibung, in der die Aufstallungspflicht gilt, kann beim Veterinäramt Lüneburg, bei den Samtgemeinden und im Internet in der Allgemeinverfügung des Landkreises nachgelesen werden.

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