“Als ich in die Kurve einfuhr, blockierte das Lenkrad. Es klemmte einfach. Ich habe gebremst, aber da war es schon zu spät“, schildert Manuel F.* mit leiser Stimme vor dem Amtsgericht Lüneburg, wie es zu dem Verkehrsunfall kam, bei dem eine Frau starb und eine weitere schwer verletzt wurde.

Dem Unfallfahrer, der sich nun wegen fahrlässiger Tötung verantworten muss, wird vorgeworfen den Zusammenstoß aus Unachtsamkeit verursacht zu haben. Bei guter Sicht und trockenem Wetter war der 42-Jährige mit seinem Transporter in Richtung Bleckede unterwegs. In einer lang gezogenen Rechtskurve kam er auf die Gegenfahrbahn und stieß bei einer Geschwindigkeit von 80 Stundenkilometern frontal mit einem entgegenkommenden Opel zusammen. Die Fahrerin des Kleinwagens verstarb noch am Unfallort. Dem Angeklagten, um dessen Hals eine Kette mit silbernem Kreuz baumelt, geht das Geschehene immer noch sehr nah. Das Verfahren ist ein Teil der Aufarbeitung für ihn. "Ich muss versuchen für mich herauszufinden, wie das passieren konnte", sagt der sportlich gekleidete schlanke Mann. Aber im Grunde stehe für ihn fest, dass ein technischer Defekt die Ursache für den Unfall war. Der vom Gericht bestellte Sachverständige sieht das anders und schüttelt entschieden den Kopf. "Wir haben das Auto in seine Einzelteile zerlegt und konnten bei der ausführlichen Prüfung keine Mängel am Lenkbereich feststellen. Bei dieser Kurve hätte der Fahrer, wäre die Lenkung defekt, sofort voll bremsen müssen."

Der Angeklagte schaut ungläubig. "Ich kann mir das nicht erklären", murmelt Manuel F., der die Verhandlung mit verschränkten Armen verfolgt kopfschüttelnd. "Es ist nicht erkennbar, dass das Lenkrad tatsächlich blockierte. Das bestätigt das Gutachten", fasst die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer zusammen. Sie sieht den Vorwurf der Unachtsamkeit als Grund für den Unfall bestätigt und fordert ein Jahr Freiheitsstrafe für den Angeklagten.

Die Richterin schließt sich der Forderung der Staatsanwaltschaft an und setzt eine Bewährungszeit von zwei Jahren fest. "Das Recht sieht einen perfekten Autofahrer vor, der überall Augen hat und immer zu 150 Prozent konzentriert ist. Deshalb steht bei dem kleinsten Fehler der Fahrlässigkeitsvorwurf im Raum", erklärt die Richterin.

* Name geändert