Sebastian K.* ist kreidebleich und nervös. Kerzengerade sitzt der pummlige junge Mann auf der Anklagebank und weiß nicht wohin mit seinen Händen. Der 30-Jährige muss sich vor dem Amtsgericht Lüneburg wegen mehrfachen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz verantworten.

Laut Anklageschrift soll er in Bad Bodenteich etwa ein Jahr lang einen schwunghaften Handel mit Marihuana betrieben haben. Demnach kaufte Sebastian K. im Monatsrhythmus 100 Gramm Rauschgift und verkaufte die Drogen anschließend in Bad Bodenteich und Lüneburg weiter, um seinen Eigenkonsum zu finanzieren. Als die Polizei ihm auf die Schliche kam, fanden die Beamten in seiner Wohnung 136 Gramm Marihuanablüten, zwei Handys und mehr als 4500 Euro Bargeld.

"Das stimmt alles", sagt der gelernte Fleischer mit leiser Stimme. "Wann sind Sie denn in diese Szene abgedriftet", will der Richter wissen. "Mit 18 habe ich zum ersten Mal geraucht." sagt der Angeklagte, der jünger wirkt und in Jeans und einem übergroßen, weißen Kapuzenpulli steckt. Marihuana habe er in seiner Freizeit regelmäßig konsumiert. Um seine Sucht zu finanzieren habe er schließlich angefangen, kleine Mengen der Droge an Bekannte zu verkaufen. "Das ist kein Vergehen. Ihnen wird aufgrund der Länge der Tatzeit und der Menge an Rauschgift ein Verbrechen zur Last gelegt.", ordnet der Richter die Vorwürfe ein.

"Ich habe längst aufgehört damit. Es war ein großer Fehler. Drogen bringen einem nichts. Ich trinke keinen Alkohol und rauche nicht mehr", beteuert der gebürtige Magdeburger, der mit seiner Freundin in Bad Bodenteich lebt und dort als Lagerist arbeitet. Heute verbringe er seine Freizeit vor allem im Fußballverein, mit seiner Familie oder mit den Kollegen der Freiwilligen Feuerwehr.

Die Staatsanwältin bewertet das Geständnis des Angeklagten positiv. Aufgrund der Aussagen von Sebastian K. konnten auch andere Ermittlungen in diesem Zuge erfolgreich abgeschlossen werden. "Allerdings handelt es sich um einen langen Tatzeitraum und auch die Mengen, mit denen Sie gehandelt haben sind nicht gerade gering", gibt die Anklagevertreterin zu bedenken. In ihrem Plädoyer fordert sie eine Gesamtstrafe von neun Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung.

Der Richter verurteilt Sebastian K. zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten, ausgesetzt zu drei Jahren auf Bewährung. "Das ist hoffentlich ein Warnschuss vor den Bug zur richtigen Zeit ", sagt der Richter in Richtung Sebastian K. Der nickt erleichtert.

* Name geändert