“Klick gemacht“ hat es bei David K.* erst, nach dem Besuch bei einem Psychoanalytiker. Dort sei ihm klar geworden, was die Ursache dafür sei, dass er immer wieder mit dem Gesetz in Konflikt kommt.

Tief in seinem Innern habe er Minderwertigkeitskomplexe und wolle deshalb anderen ganz besonders imponieren. Sei es mit Statussymbolen wie teuren Uhren oder exquisiter Kleidung. Das Geld, das er brauchte, um den schicken Schein zu wahren, besorgte er sich dann auf illegalem Weg.

Heute muss sich der pummelige 25-Jährige vor dem Amtsgericht Lüneburg wegen Diebstahls verantworten. Der junge Mann, der keinen Beruf erlernt hat und gerade seinen Job als Wachschützer verloren hatte, steckte in einer privaten Finanzkrise, als er im Haus von Marlies M.* ein Zimmer bezog. Für 200 Euro im Monat durfte er dort auch Bad und Küche mitbenutzen. Weil Frau M.* lieber an Menschen mit fester Arbeit vermietet, zeigte David K. eine Mütze vor, die zur Ausrüstung des Wachschutzdienstleisters gehörte, der ihn gerade entlassen hatte. Der gutgläubigen Vermieterin reichte das als Sicherheit, und so ließ sie den gebürtigen Mecklenburger einziehen.

Weil er "ein bisschen Geld brauchte", ging er eines Tages in das Schlafzimmer von Frau M.*, angeblich ohne etwas Bestimmtes zu suchen. Bis sein Blick auf ihre Schmuckschatulle fiel. Darin fand der Lüneburger verschiedene Ketten und Ringe, Colliers und Armreifen. Er steckte den Schmuck ein und versetzte ihn am gleichen Tag in einem Hamburger Pfandhaus für 370 Euro. "Ich wollte das natürlich später auslösen und zurücklegen, so dass es Frau M. nicht merkt", sagt der Angeklagte. Der Diebstahl flog auf, Frau M. fand im Schreibtisch von David K. die Pfandscheine und zeigte ihn an.

Die Richterin ist sauer. "Ich habe Sie wenige Wochen vor dem Diebstahl gerade erst wegen Betrugs verurteilt, und Sie machen einfach weiter." Auch die Staatsanwältin bescheinigt dem Angeklagten eine "hohe Rückfallgeschwindigkeit" und fordert drei Monate Freiheitsstrafe, auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Dem Angeklagten ist die Situation sichtbar unangenehm, er verweist deswegen auf die Erkenntnisse seiner Psychotherapie. "Das war mir vorher auch nicht so klar, aber es ist sehr interessant zu erfahren, warum ich das mache." Er arbeite jetzt seine Vergangenheit auf und versuche zu ergründen, warum er so gern etwas darstellen will, das er nicht ist. Zudem habe er mittlerweile einen Ausbildungsvertrag mit einer Firma unterschrieben, die ihn als Lagerist im Fruchtgroßhandel anlernen will.

Die Richterin verurteilt David K. zu sechs Monaten Freiheitsstrafe, auf vier Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Zusätzlich ordnet sie an, dass David K. 100 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten muss und sowohl seinen Ausbildungsvertrag als auch einen Beleg über seine Psychoanalyse vorlegen muss. "Sie haben ihre Vermieterin nicht nur schon beim Einzug getäuscht und später bestohlen, Sie reden sich auch immer noch die Tat schön", sagt die Vorsitzende in Richtung des jungen Mannes. Der nimmt das Urteil mit gesenktem Kopf an.

* Namen geändert