Im Verfahren gegen ihren ehemaligen Hauptgeschäftsführer Wolfram Klein vor dem Landgericht Lüneburg geht die Industrie- und Handelskammer (IHK) Lüneburg-Wolfsburg in Berufung. Das hat das Präsidium am Montagabend einstimmig entschieden, wie Hauptgeschäftsführer Michael Zeinert mitteilt.

Lüneburg. "Wir werden den Antrag auf eine Berufung fristgemäß beim Oberlandesgericht Celle stellen", sagte Zeinert gestern der Lüneburger Rundschau. Wie berichtet, hatte das Landgericht Lüneburg entschieden, dass die Kündigungen der IHK gegenüber Wolfram Klein nichtig seien und die Kammer ihrem ehemaligen Hauptgeschäftsführer mehr als 100 000 Euro zahlen muss.

Das Urteil habe die IHK "sorgfältig überprüfen lassen" und sei zu der Auffassung gelangt, dass eine Berufung zu einem anderen Ergebnis als das Landgericht kommen werde. KSB Intax aus Celle vertritt die IHK.