Werden Steuerschuldnern schon bald so in die Schranken gewiesen wie gewaltbereite Fußball-Fans? Im Juli 2008 hatte das Ordnungsamt der Samtgemeinde Bardowick gegen Michael Sch. mit sofortiger Wirkung eine sogenannte passbeschränkende Maßnahme vollzogen.

Lüneburg. Damit sind dem Geschäftsmann und ehemaligen Einwohner der Kommune Bardowick, auf unbeschränkte Zeit Reisen ins Ausland unmöglich. Einträge in Personalausweis und Reisepass machen dies kenntlich. Dagegen klagte Michael Sch. Vorm Verwaltungsgericht. Die mündliche Verhandlung fand vor der 6. Kammer des VG in Lüneburg statt und wurde abgewiesen.

Der Kläger, der mittlerweile zum wiederholten Mal seinen Lebensmittelpunkt in Norddeutschland gewechselt hat, war nicht erschienen. Er wurde vertreten durch den Hamburger Rechtsanwalt Thomas Schneiderat. Die beklagte Samtgemeinde durch den Lüneburger Anwalt Dr. Stefan Porwol.

Auf Bitten des Lüneburger Finanzamtes hatte die kommunale Meldebehörde das Ausreiseverbot verhängt, denn der ehemalige Bardowicker trägt eine Steuerschuld in Höhe von über 4,5 Millionen Euro. Beteiligt an Firmen im In- und Ausland hatte der Geschäftsmann in den Jahren 2001 und 2002 durch Aktienverkäufe einen gezielten Gesamterlös von mehr als 15 Millionen Euro verbucht. Bis heute ist der Verbleib des Geldes unklar. Für Rechtsanwalt Porwol wurde die passbeschränkende Maßnahme zu Recht verhängt. Das Passgesetz ermögliche diesen Schritt, wenn sich aus dem Verhalten des Passinhabers seine Absicht ergebe, dass er sich ins Ausland absetzte wolle - um seinen Verpflichtungen zu entgehen.

Hinzu komme der unklare Verbleib der Erlöse, undurchsichtige Einkommens- und Vermögensverhältnisse, fehlende ernsthafte Bemühungen zur Reduzierung der Steuerschuld sowie ein häufiger Wohnortswechsel. In der Vergangenheit zog der Schuldner über Seevetal in die Elbtalaue von Bardowick nach Schleswig-Holstein und aktuell nach Winsen. Das wiederholte Ummelden, die Einbeziehung neuer Finanzämter und Sacharbeiter erschwert die Vollstreckung gegen den Kläger

Doch dieser zeigt sich hartnäckig. Immer wieder versucht er einen Pass zu erhalten - auch um seine auf Mallorca lebende, vier Jahre alte Tochter besuchen zu können. Er macht geltend, dass damit sein Grundrecht der Reisefreiheit verletzt werde. "Ich erkenne bei meinem Mandanten nicht die Absicht, sich ins Ausland absetzen zu wollen", argumentierte sein Anwalt. "Die Maßnahme wird ganz klar als Mittel genutzt, um Steuern einzutreiben. Es geht doch nur darum, dass vermutet wird, mein Klient verberge Gelder."

Noch liegt eine schriftliche Begründung des Gerichts für die Abweisung der Klage nicht vor, doch wird die Undurchsichtigkeit des Vermögensverhältnisse sowie die enorme Höhe der Steuerschuld die Richter beeindruckt haben. Es ist bereits das zweite Mal, dass das Bardowicker Ordnungsamt einen Ausreiseverbot verhängt und damit eine mögliche Steuerflucht vorhindert.