Die Behörde muss sich neu aufstellen. Mädge: “Die Jobcenter dürfen nicht zerschlagen werden!“

Lüneburg. Was wird aus der Arge Lüneburg? Erst im Juli 2005 hatten Stadt und Landkreis Lüneburg gemeinsam mit der Arbeitsagentur die Arbeitsgemeinschaft Arbeit und Grundsicherung für den Landkreis Lüneburg (Arge) an der Horst-Nickel-Straße gegründet. Das Ziel: Langzeitarbeitslose sollten eine einheitliche Anlaufstelle für die ihnen zustehenden Leistungen haben.

Vier Jahre nach dem Start des Projekts scheint die Arge in Lüneburg vor dem Aus zu stehen: Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat Ende 2007 die Kombination aus den Arbeitsvermittlungsstellen der Bundesarbeitsagentur und den Sozialämtern der Kommunen für verfassungswidrig erklärt. Das Vermischen der unterschiedlichen Verwaltungen verschiedener Behörden hielt das Gericht für problematisch. Der Gesetzgeber muss jetzt nach den Vorgaben aus Karlsruhe neue Regelungen für die Zusammenarbeit der Bundesagentur mit den Kommunalbehörden finden.

Nach einer Lösung wird gesucht, zustande gekommen ist sie bisher nicht: "Die Jobcenter dürfen nicht zerschlagen werden", sagt Lüneburgs Oberbürgermeister Ulrich Mädge (SPD). Gemeinsam haben alle Fraktionen im Stadtrat in der Vorwoche deshalb eine Resolution an den Deutschen Städtetag und den Bundestagsabgeordneten Eckhard Pols (CDU) gesendet: "Eine Zerschlagung der Jobcenter bedeutet mehr Bürokratie und mehr Kosten. Außerdem würde sie auf Kosten der Beschäftigten in den Jobcentern gehen", sagt Mädge.

Das sieht man beim Landkreis Lüneburg genauso: "Wenn es keine Lösung gibt, kann es passieren, das in Zukunft zwei Behörden mit zwei getrennten Bescheiden denselben Sachverhalt bearbeiten", sagt Christina Schreiber, Sprecherin des Landkreises Lüneburg. Ansprüche auf Regelleistungen und Sozialgeld würden dann von einer Behörde bearbeitet, während anderswo über Leistungen wie Unterkunftszahlungen und Heizungsgeld befunden werden würde. Vorschläge zu einer neuen Struktur der Argen gibt es, doch auf ein Modell einigen konnten sich die beteiligten Arbeits- und Sozialminister in den Ländern und im Bund nicht.

Dabei drängt die Zeit: Der 31. Dezember des kommenden Jahres ist das Verfallsdatum für die Jobcenter in ihrer bisheriger Zusammensetzung. Weil die Argen sich aber nicht von einem Tag auf den anderen neu aufstellen können, hat der Deutschen Städte- und Gemeindebund (DStGB) an Bundesregierung und Bundestag appelliert: "Eine weitere Untätigkeit in diesem Bereich bestraft die betroffenen Hartz-IV-Empfänger und die Mitarbeiter in den Jobcentern", meint Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des DStGB in Berlin. Er fragt, warum die Reform nicht längst auf dem Weg ist.