Das katastrophale Ergebnis der Alkoholtestkäufe im August hat sich jetzt wiederholt. Schockierend verlief auch die zweite Testkauf-Runde durch Kinder und Jugendliche in der Stadt und dem Landkreis Lüneburg.

Lüneburg. Die Zahlen sprechen für sich: Bei insgesamt 90 Testkäufen wurden 34 Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz ausgemacht. 14- bis 17-Jährige konnten unkontrolliert alkoholische Getränke an Kiosken, Tankstellen und in Supermärkten kaufen. Landrat Manfred Nahrstedt und Oberbürgermeister Ulrich Mädge (beide SPD) erklären: "In knapp 38 Prozent der Fälle wurden die Gesetzesvorgaben nicht erfüllt - ein erschreckendes Ergebnis."

Im August lag die Quote mit 40 Prozent nur geringfügig höher. Damals wurde Minderjährigen in 41 von 97 Fällen Hochprozentiges verkauft. Obwohl die Polizeiinspektion Lüneburg/Lüchow-Dannenberg/Uelzen, Stadt und Landkreis Lüneburg, die Kommunen und die Drogenberatungsstelle Lüneburg als Organisatoren der Testkäufe in den vergangenen Wochen in die Aufklärungsarbeit intensiviert hatten, Geschäfte sogar Drehscheiben für die leichtere Altersberechnung erhalten hatten, änderte sich nichts.

Das überrascht die Verantwortlichen umso mehr. Hans-Heinrich Sühl, Leiter des Fachbereichs Ordnung bei der Kreisverwaltung, sagt: "Im Gegensatz zum vorigen Mal haben wir die Geschäfte im Vorfeld zwar nicht mehr direkt angeschrieben, die Alkoholtestkäufe aber über die Medien angekündigt."

Er könne nicht verstehen, warum Verkäufer das Jugendschutzgesetz so wenig beachten. "Wir hatten einige wenige Fälle, in denen nach dem Alter der Testkäufer gefragt wurde, es dann aber falsch berechnet wurde. Wir können nur appellieren, im Zweifel die Drehscheibe zu benutzen.", so Sühl. Noch schwerer wiegt aber der Großteil der Fälle, denn bei diesen Tests haben die Verkäufer gar nicht erst nach dem Alter der jungen Leute oder deren Ausweis gefragt.

Claudia Röschke vom Fachkommissariat Jugendkriminalität bei der Polizeiinspektion erklärt: "Ich verstehe so etwas nicht. Jeder muss sich seiner Verantwortung bewusst sein, es geht um den Schutz der Kinder und Jugendlichen." Bei Testkäufen in zwei Gemeinden wurden keine Verstöße festgestellt, anderenorts allerdings 100 Prozent.

Die Geschäfte, die sich an das Gesetz gehalten hatte, wurden mit einem Aufkleber "Kein Sprit für Kids" ausgezeichnet. Den anderen flattert jetzt ein Bußgeldbescheid ins Haus: Bis zu 150 Euro kostet der Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz.